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Umsatzbesteuerung bei Print- und E-Paper zu einem Gesamtverkaufspreis

Da die Ab­gabe ei­ner ge­druck­ten Zei­tung oder ei­nes ge­druck­ten Bu­ches dem ermäßig­ten Um­satz­steu­er­satz von 7 %, die Einräum­ung des Zu­gangs zu einem E-Pa­per oder zu einem E-Book aber dem all­ge­mei­nen Um­satz­steu­er­satz von 19 % un­ter­liegt, stellt sich die Frage, wie ein Ge­samt­ver­kaufs­preis auf­zu­tei­len ist, wenn ne­ben der Print­ver­sion zu­gleich der Zu­gang zum elek­tro­ni­schen Me­dium ein­geräumt wird. Dazu nimmt nun so­wohl das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium als auch das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Steu­ern ausführ­lich Stel­lung.

Wird ne­ben der Ab­gabe ei­ner ge­druck­ten Zei­tung oder ei­nes ge­druck­ten Buchs zusätz­lich ein Zu­gang zu dem ent­spre­chen­den E-Pa­per oder E-Book (sog. Bund­les) ein­geräumt, liegt um­satz­steu­er­lich nach Auf­fas­sung der Fi­nanz­ver­wal­tung eine ei­genständige, ge­son­dert zu würdi­gende sons­tige Leis­tung vor, die auf elek­tro­ni­schem Weg er­bracht wird (BMF-Schrei­ben vom 2.6.2014, Az. IV D 2 - S-7200/13/10005, Verfügung des Baye­ri­schen Lan­des­amts für Steu­ern vom 12.6.2014, Az. S 7200.1.1-21/4 St33, DStR 2014, S. 1288).

Die Ab­gabe ei­ner ge­druck­ten Zei­tung oder ei­nes ge­druck­ten Buchs un­ter­liegt da­bei grundsätz­lich dem ermäßig­ten Um­satz­steu­er­satz von 7 %, während die Einräum­ung des Zu­gangs zum E-Pa­per oder zum E-Book dem all­ge­mei­nen Um­satz­steu­er­satz von 19 % un­ter­liegt. So­mit stellt sich bei sol­chen Bund­les die Frage, wie die um­satz­steu­er­li­che Be­mes­sungs­grund­lage auf die Leis­tungs­be­stand­teile auf­zu­tei­len ist.

Hinweis

Der Aus­wei­tung der An­wen­dung des re­du­zier­ten Um­satz­steu­er­sat­zes auf elek­tro­ni­sche Ver­lags­pro­dukte kommt da­mit eine im­mer größere Dring­lich­keit zu. Die ge­schäftsführen­den Vorstände der Re­gie­rungs­par­teien be­schlos­sen be­reits am 29.4.2014, dass die Bun­des­re­gie­rung zügig auf eu­ropäischer Ebene auf die Ände­rung der maßgeb­li­chen EU-Richt­li­nie hin­wir­ken soll, um die Sen­kung des Um­satz­steu­er­sat­zes auf elek­tro­ni­sche In­for­ma­ti­ons­me­dien zu ermögli­chen.

Nach der neuen Ver­wal­tungs­auf­fas­sung soll der zwi­schen den Ver­trags­par­teien ver­ein­barte Auf­preis für das E-Pro­dukt die maßgeb­li­che Be­mes­sungs­grund­lage für die an den Leis­tungs­empfänger er­brachte sons­tige Leis­tung zum Re­gel­steu­er­satz sein. Das Recht zur Preis­be­stim­mung liegt beim Ver­lag. Eine Auf­tei­lung nach Ein­zel­ver­kaufs­prei­sen zur Er­mitt­lung der steu­er­li­chen Be­mes­sungs­grund­lage soll ausdrück­lich nicht statt­fin­den.
Wird der Zu­gang zum E-Pa­per bzw. E-Book al­ler­dings un­ent­gelt­lich bzw. ohne ein ge­son­dert be­rech­ne­tes Ent­gelt ein­geräumt, ist der Ge­samt­ver­kaufs­preis nach dem Verhält­nis der Ein­zel­ver­kaufs­preise auf­zu­tei­len; an­dere gleich ein­fa­che Me­tho­den sind je­doch zulässig, so­weit sie zu sach­ge­rech­ten Er­geb­nis­sen führen.

Fer­ner sind die ver­schie­de­nen Leis­tungs­be­stand­teile auch hin­sicht­lich der Be­stim­mung des Leis­tungs­orts (In­land/Aus­land), und auch der Frage der Steu­er­schuld­ner­schaft ge­trennt zu be­ur­tei­len.

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