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Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts

BFH 25.2.2015, XI R 15/14; BFH 25.2.2015, XI R 30/13

Wer­den zwi­schen Un­ter­neh­mern in ver­schie­de­nen EU-Mit­glied­staa­ten meh­rere Lie­fe­run­gen über ein und den­sel­ben Ge­gen­stand getätigt und ge­langt der Ge­gen­stand bei der Beförde­rung und Ver­sen­dung un­mit­tel­bar vom ers­ten Un­ter­neh­mer an den letz­ten Ab­neh­mer (Rei­hen­ge­schäft), ist zu prüfen, wel­cher Lie­fe­rung die Beförde­rung oder Ver­sen­dung in einen an­de­ren Mit­glied­staat zu­zu­ord­nen und diese so­mit als in­ner­ge­mein­schaft­li­che Lie­fe­rung um­satz­steu­er­frei ist.

Wird der Ge­gen­stand der Lie­fe­rung durch den Ers­ter­wer­ber befördert oder ver­sen­det, sieht § 3 Abs. 6 Satz 6 Halb­satz 1 UStG eine ge­setz­li­che Ver­mu­tung vor, wo­nach die Beförde­rung oder Ver­sen­dung der Lie­fe­rung an ihn zu­zu­ord­nen ist. Al­ler­dings kann diese Ver­mu­tung wi­der­legt wer­den (§ 3 Abs. 6 Satz 6 Halb­satz 2 UStG). Laut Ur­teil des BFH vom 25.2.2015 (Az. XI R 15/14) ist eine sol­che Ver­mu­tung zwar EU-recht­lich nicht vor­ge­se­hen, je­doch nicht uni­ons­rechts­wid­rig, son­dern muss le­dig­lich uni­ons­rechts­kon­form aus­ge­legt wer­den. 

Es sind des­halb alle be­son­de­ren Umstände des Ein­zel­falls zu prüfen und - wie der EuGH in sei­ner Vor­ab­ent­schei­dung zu die­sem Streit­fall mit Ur­teil vom 27.9.2012, Rs. C-587/10, VSTR, ent­schie­den hat - insb. der Zeit­punkt zu be­stim­men, zu dem der Ers­ter­wer­ber sei­nem Ab­neh­mer die Verfügungs­macht über den Ge­gen­stand ver­schafft hat. Da im Streit­fall im Nach­hin­ein der Zeit­punkt der Ver­schaf­fung der Verfügungs­macht nicht mehr er­mit­telt wer­den konnte, war die ge­setz­li­che Ver­mu­tung an­zu­wen­den und so­mit die er­ste Lie­fe­rung an den Ers­ter­wer­ber steu­er­frei.

Hinweis

Nach den Ausführun­gen des BFH könnte sich der Lie­fe­rer vom Ers­ter­wer­ber ver­si­chern las­sen, dass die­ser die Verfügungs­macht nicht auf einen Drit­ten über­tra­gen wird, be­vor der Ge­gen­stand der Lie­fe­rung das In­land ver­las­sen hat. Verstößt der Ers­ter­wer­ber ge­gen diese Ver­si­che­rung, kann dem Lie­fe­rer gemäß § 6a Abs. 4 UStG Ver­trau­ens­schutz zu gewähren sein.

In einem wei­te­ren Ur­teil vom 25.2.2015 (Az. XI R 30/13) stellt der BFH klar, dass auch dann die er­ste Lie­fe­rung als in­ner­ge­mein­schaft­li­che Lie­fe­rung gel­ten kann, wenn der Zwei­ter­wer­ber eine Spe­di­tion mit der Ab­ho­lung beim Lie­fe­rer be­auf­tragt, so­fern der Zwei­ter­wer­ber die Verfügungs­macht an dem Ge­gen­stand erst er­hal­ten hat, nach­dem die­ser das In­land ver­las­sen hat.

Hinweis

Die ak­tu­el­len Ur­teile können an­ge­sichts der Häufig­keit von Rei­hen­ge­schäften in der Pra­xis zu Pro­ble­men führen, da re­gelmäßig nicht je­der Ein­zel­fall und seine Ge­samt­umstände hin­rei­chend ge­nau be­trach­tet wer­den können. Des­halb ist es wich­ti­ger denn je, gute Pro­zesse zu im­ple­men­tie­ren.

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