Die Bundesregierung beschloss am 8.7.2015 den Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes, mit dem auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 reagiert wird. Die Verfassungsrichter erklärten darin Teile der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen für verfassungswidrig.
Sofern sich die politischen Parteien in Berlin und in den Bundesländern auf einen finalen Gesetzeswortlaut einigen, könnte nach derzeit bekanntem Zeitplan das neue Gesetz bereits Anfang Dezember 2015 in Kraft treten.
Was heute schon als sicher gilt: Mit den neuen erbschaftsteuerlichen Regelungen werden Unternehmensnachfolgen in einer Vielzahl von Fällen steuerlich stärker belastet. Zudem ist regelmäßig mit einem deutlich höheren Deklarationsaufwand und damit einhergehend höheren Durchführungskosten zu rechnen.
Da aber die Neuregelungen laut Gesetzentwurf erst ab deren Inkrafttreten anzuwenden sein sollen, besteht derzeit noch die Chance, unter Nutzung der aktuellen Gesetzesvorgaben eine Unternehmensnachfolge durchzuführen und dadurch letztlich Steuern und Kosten zu sparen.
Inwieweit noch Möglichkeiten bestehen, eine Unternehmensnachfolgeregelung unter Anwendung des bisherigen Erbschaftsteuerrechts durchzuführen und welche Neuerungen mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz konkret auf Sie zukommen, darüber können Sie sich kurz und prägnant im Rahmen von Veranstaltungen informieren, die Ebner Stolz nach der Sommerpause an verschiedenen Standorten anbieten wird.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kürze unter www.ebnerstolz.de/Veranstaltungen.
Sofern Sie bereits kurzfristig Gesprächsbedarf sehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ebner Stolz Ansprechpartner.