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Verzichtserklärung auf Umsatzsteuerbefreiung einer Grundstückslieferung

Auf die Um­satz­steu­er­frei­heit der Lie­fe­rung ei­nes Grundstücks kann nach § 9 Abs. 1 UStG ver­zich­tet wer­den, wenn die Grundstücks­lie­fe­rung an einen an­de­ren Un­ter­neh­mer für des­sen Un­ter­neh­men er­folgt. Der BFH hatte nun darüber zu ent­schei­den, bis wann eine sol­che Ver­zichts­erklärung zu er­fol­gen hat.

Laut Ur­teil des BFH vom 21.10.2015 (Az. XI R 40/13) ist der Ver­zicht auf die Um­satz­steu­er­frei­heit zwin­gend in dem der Grundstücks­lie­fe­rung zu­grunde lie­gen­den no­ta­ri­ell zu be­ur­kun­den­den Ver­trag zu erklären. Aus dem Wort­laut des § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG fol­gert der BFH, dass ein späte­rer Ver­zicht auf die Um­satz­steu­er­be­frei­ung un­wirk­sam ist, auch wenn die­ser no­ta­ri­ell be­ur­kun­det wird.

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