Hintergrund dieses Vorstoßes der EU-Kommission ist, dass dadurch möglicherweise auftretenden Störungen im Zahlungsverkehr entgegen gewirkt werden soll. Diese werden durch die teilweise noch schleppende Umsetzung der SEPA-Vorgaben befürchtet.
Der Vorschlag der EU-Kommission bedarf noch der Zustimmung der EU-Staaten und des Europaparlaments. Trotz kritischer Stimmen zur Einräumung einer solchen Übergangsfrist scheint sich hier eine Einigung abzuzeichnen (vgl. u. a. Pressemeldung im Handelsblatt vom 17.1.2014 ).
Ab 1.2.2014 müssen Unternehmen, Vereine und die öffentliche Verwaltung gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben das SEPA-System im unbaren Zahlungsverkehr anwenden. Zwar soll an diesem Stichtag festgehalten werden. Laut Presseverlautbarungen plant die EU-Kommission jedoch eine Übergangsregelung, wonach Zahlungen, die noch nicht dem SEPA-Standard entsprechen, bis zum 1.8.2014 weiterhin akzeptiert werden.