Eine Liste der Drittstaaten, mit denen Gegenseitigkeit besteht, ist auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) unter http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Vorsteuerverguetung/Vorsteuerverguetung_node.html abrufbar.
Hinweis
Bis 30.6.2016 können Anträge entweder schriftlich mit dem Formular USt 1 T oder elektronisch über das Online-Portal des BZSt oder über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung eingereicht werden. Anträge, die ab 1.7.2016 gestellt werden, also grundsätzlich Anträge auf Vergütung der in 2016 gezahlten Vorsteuerbeträge, können nur noch auf elektronischem Wege über das Online-Portal des BZSt eingereicht werden.