Erwartungsgemäß hat der Bundesrat am 10.3.2017 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Lizenzschranke vorgelegt. Darin enthalten ist auch die Bitte, eine gesetzliche Regelung zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen zu prüfen. Die Bundesregierung sicherte in ihrer Gegenäußerung vom 15.3.2017 zu, dieser Prüfbitte nachzukommen. Es bleibt nun abzuwarten, ob eine solche Regelung tatsächlich in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen wird.
Hinweis
Dem Vernehmen nach soll Ende März/Anfang April 2017 ein BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen veröffentlicht werden. Die Finanzverwaltung scheint damit eine für die betroffenen Unternehmen und ihre Berater praxistaugliche Regelung bis zur Anwendung einer etwaig angestrebten gesetzlichen Regelung finden zu wollen.