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Weitere Entwicklungen zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen

Der BFH kam in sei­nem Be­schluss vom 28.11.2016 (Az. GrS 1/15) zu dem Er­geb­nis, dass der Sa­nie­rungs­er­lass der Fi­nanz­ver­wal­tung rechts­wid­rig ist. Die Fi­nanz­ver­wal­tung habe da­mit ihre Kom­pe­ten­zen über­schrit­ten, da sie eine Re­ge­lung ent­ge­gen der Ge­set­zes­lage ge­schaf­fen habe. Auf Be­trei­ben des Bun­des­rats ist nun aber be­reits eine ge­setz­li­che Neu­re­ge­lung zur Steu­er­be­frei­ung von Sa­nie­rungs­ge­win­nen im Ge­spräch.

Er­war­tungs­gemäß hat der Bun­des­rat am 10.3.2017 seine Stel­lung­nahme zum Ge­setz­ent­wurf zur Einführung ei­ner Li­zenz­schranke vor­ge­legt. Darin ent­hal­ten ist auch die Bitte, eine ge­setz­li­che Re­ge­lung zur Steu­er­be­frei­ung von Sa­nie­rungs­ge­win­nen zu prüfen. Die Bun­des­re­gie­rung si­cherte in ih­rer Ge­genäußerung vom 15.3.2017 zu, die­ser Prüfbitte nach­zu­kom­men. Es bleibt nun ab­zu­war­ten, ob eine sol­che Re­ge­lung tatsäch­lich in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren auf­ge­nom­men wird.

Hinweis

Dem Ver­neh­men nach soll Ende März/An­fang April 2017 ein BMF-Schrei­ben zur steu­er­li­chen Be­hand­lung von Sa­nie­rungs­ge­win­nen veröff­ent­licht wer­den. Die Fi­nanz­ver­wal­tung scheint da­mit eine für die be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men und ihre Be­ra­ter pra­xis­taug­li­che Re­ge­lung bis zur An­wen­dung ei­ner et­waig an­ge­streb­ten ge­setz­li­chen Re­ge­lung fin­den zu wol­len.

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