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Werbung mit im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig

OLG Oldenburg 31.7.2015, 6 U 64/15

Die Wer­bung mit einem Test­er­geb­nis ist zulässig, wenn der Ver­brau­cher deut­lich auf die Fund­stelle hin­ge­wie­sen wird und leicht auf das Test­er­geb­nis zu­grei­fen kann. Ein leich­ter Zu­griff ist grundsätz­lich auch auf ein im In­ter­net veröff­ent­lich­tes Test­er­geb­nis möglich.

Der Sach­ver­halt:
Der be­klagte Händ­ler warb in einem Be­stell­ma­ga­zin für einen Staub­sau­ger und pries die­sen mit dem Test­er­geb­nis "sehr gut" an. Als Fund­stelle für das Test­er­geb­nis nannte er ein In­ter­net­por­tal. Der Kläger, ein Wett­be­werbs­ver­band, for­derte den Händ­ler auf, die Wer­bung zu un­ter­las­sen. Er ist der Auf­fas­sung, dass die Be­zug­nahme auf ein im In­ter­net veröff­ent­lich­tes Test­er­geb­nis wett­be­werbs­wid­rig sei. Der Be­klagte wei­gerte sich, die Wer­bung ein­zu­stel­len, wes­we­gen der Kläger ihn auf Un­ter­las­sung in An­spruch nahm.

Das LG gab der Klage statt. Der Hin­weis al­lein auf eine Fund­stelle im In­ter­net sei un­zulässig; der Ver­brau­cher müsse die Möglich­keit ha­ben, an­hand der Fund­stelle das Test­er­geb­nis auch ohne In­ter­net nach­le­sen zu können. Auf die Be­ru­fung des Be­klag­ten änderte das OLG das Ur­teil ab und wies die Klage ab. Das Ur­teil ist rechtskräftig.

Die Gründe:
Der Be­klagte darf mit dem be­an­stan­de­ten Test­er­geb­nis wer­ben.

Nach dem UWG ist die Wer­bung mit einem Test­er­geb­nis zulässig, wenn der Ver­brau­cher deut­lich auf die Fund­stelle hin­ge­wie­sen wird und leicht auf das Test­er­geb­nis zu­grei­fen kann. Ein leich­ter Zu­griff ist grundsätz­lich auch auf ein im In­ter­net veröff­ent­lich­tes Test­er­geb­nis möglich. Das In­ter­net ist in wei­ten Bevölke­rungs­krei­sen ver­brei­tet. Ihm kommt eine im­mer größere ge­sell­schaft­li­che Be­deu­tung zu. Ein Ver­brau­cher kann sich selbst dann ohne große Mühe Zu­gang zum In­ter­net ver­schaf­fen, wenn er über kei­nen ei­ge­nen An­schluss verfügt. Ihm wird da­bei nicht mehr ab­ver­langt, als wenn er sich ein in ei­ner Zeit­schrift veröff­ent­lich­tes Test­er­geb­nis be­sor­gen müsste.

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