In einer Pressemitteilung vom 27.11.2015 hat der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion einen „Schnellschuss“ in Form einer gesetzlichen Modifikation abgelehnt und eine sorgfältige Abwägung aller relevanten Aspekte gefordert. Damit dürfte die zwischenzeitlich diskutierte Ausweitung des Berechnungszeitraums für den Diskontierungszinssatz von sieben auf 12 Jahre noch für das Jahr 2015 wohl nicht mehr zu erwarten sein.
Hinweis
Auch wenn eine Änderung der Bewertungsvorschriften bereits für das Jahr 2015 immer unwahrscheinlicher erscheint, dürfte die letzte Gewissheit aufgrund der nach wie vor massiven Forderungen von Unternehmen und Verbänden an Bundesregierung und Bundestagsfraktionen noch ausstehen. Um Zusatzkosten zu vermeiden, empfiehlt es sich deshalb die Erstellung der Pensionsgutachten für 2015, in Rücksprache mit dem Versicherungsmathematiker, auf den spätest möglichen Zeitpunkt zu vereinbaren.