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Zinssatz für handelsbilanzielle Pensionsrückstellungen - keine Änderung in Sicht

Die Nied­rig­zins­phase führt nach den gel­ten­den han­dels­recht­li­chen Be­wer­tungs­vor­schrif­ten zu ei­ner deut­li­chen Erhöhung der Pen­si­onsrück­stel­lun­gen für das Ge­schäfts­jahr 2015 und so­mit zu er­heb­li­chen bi­lan­zi­el­len Be­las­tun­gen bei den be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men. Eine zunächst avi­sierte ge­setz­li­che Ände­rung scheint nun eher un­wahr­schein­lich ge­wor­den zu sein.

In ei­ner Pres­se­mit­tei­lung vom 27.11.2015 hat der fi­nanz­po­li­ti­sche Spre­cher der SPD-Frak­tion einen „Schnell­schuss“ in Form ei­ner ge­setz­li­chen Mo­di­fi­ka­tion ab­ge­lehnt und eine sorgfältige Abwägung al­ler re­le­van­ten As­pekte ge­for­dert. Da­mit dürfte die zwi­schen­zeit­lich dis­ku­tierte Aus­wei­tung des Be­rech­nungs­zeit­raums für den Dis­kon­tie­rungs­zins­satz von sie­ben auf 12 Jahre noch für das Jahr 2015 wohl nicht mehr zu er­war­ten sein.

Hinweis

Auch wenn eine Ände­rung der Be­wer­tungs­vor­schrif­ten be­reits für das Jahr 2015 im­mer un­wahr­schein­li­cher er­scheint, dürfte die letzte Ge­wiss­heit auf­grund der nach wie vor mas­si­ven For­de­run­gen von Un­ter­neh­men und Verbänden an Bun­des­re­gie­rung und Bun­des­tags­frak­tio­nen noch aus­ste­hen. Um Zu­satz­kos­ten zu ver­mei­den, emp­fiehlt es sich des­halb die Er­stel­lung der Pen­si­ons­gut­ach­ten für 2015, in Rück­spra­che mit dem Ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­ker, auf den spätest mögli­chen Zeit­punkt zu ver­ein­ba­ren.

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