Der Bundesrat stimmte erwartungsgemäß am 12.5.2017 dem vom Bundestag am 30.3.2017 beschlossenen Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zu.
Damit gilt u. a. rückwirkend ab 1.1.2017 die umsatzsteuerliche Kleinbetragsregelung für Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro (bislang 150 Euro).