Bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland sind neben aufenthalts- und steuerrechtlichen Fragen auch sozialversicherungsrechtliche Belange von immens wichtiger Bedeutung. Hier kommen auf Arbeitgeber zum Jahreswechsel Neuerungen zu.
Wir informieren sie über die Handhabung von A1-Bescheinigungen und den sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten innerhalb der EU bei grenzüberschreitendem Geschäftsverkehr. Arbeitgeber sollten hiervor die Augen nicht verschließen. Kommen diese den Meldepflichten nicht nach, drohen erhebliche Risiken.
An praktischen Beispielen zeigen wir Lösungsmöglichkeiten auf, damit sie die sozialversicherungsrechtlichen Belange ihrer Mitarbeiter bei Auslandseinsätzen im Griff haben.
Gut, wenn sozialversicherungsrechtlicher Schutz gewährleistet ist. Doch Vorbeugen ist besser als ein Versicherungsfall. Deshalb widmen wir uns auf der Veranstaltung zudem der Reisesicherheit und Reisegesundheit.
Hierzu begrüßen wir als Gastreferenten den Experten Herrn Oliver Hirt. Er beantwortet fragen wie:
- Wie organisiere ich die Sicherheit und Gesundheit meiner Kollegen im
Ausland? - Welche Pflichten legt mir der Gesetzgeber dabei auf?
- Wie setze ich das Konzept/die Strategie um?