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Forschungszulage: Erste Antragsfristen laufen Ende 2024 ab

Nach einem ver­hal­te­nen Start pro­fi­tie­ren im­mer mehr Un­ter­neh­men von der steu­er­li­chen For­schungsförde­rung. Soll diese noch für das Jahr 2020 be­an­tragt wer­den, gilt es, die An­trags­frist im Auge zu be­hal­ten.

Seit 2020 können Un­ter­neh­men für F&E-Pro­jekte eine Förde­rung in Form ei­ner Steu­er­gut­schrift von bis zu 3,5 Mio. Euro pro Jahr und Un­ter­neh­mens­gruppe be­an­tra­gen. Die Förde­rung wird grundsätz­lich i. H. v. 25 % der Per­so­nal­kos­ten für Pro­jekte in den Be­rei­chen Grund­la­gen­for­schung, in­dus­tri­elle For­schung und ex­pe­ri­men­telle Ent­wick­lung gewährt. Wird ein F&E-Pro­jekt in Auf­trag ge­ge­ben, können 60 % der Auf­wen­dun­gen und für Pro­jekte, die nach dem 28.03.2024 in Auf­trag ge­ge­ben wer­den, 70 % der Auf­wen­dun­gen als förderfähige Auf­wen­dun­gen bis zur ma­xi­ma­len Be­mes­sungs­grund­lage her­an­ge­zo­gen wer­den.

Die Be­an­tra­gung der For­schungs­zu­lage er­folgt in einem zwei­stu­fi­gen Ver­fah­ren: Zunächst ist ein An­trag bei der Be­schei­ni­gungs­stelle For­schungs­zu­lage (BSFZ) zu stel­len. Dort wird die Förderfähig­keit des F&E-Vor­ha­bens geprüft und be­schei­nigt. Im nächs­ten Schritt ist die For­schungs­zu­lage an­hand der Be­schei­ni­gung und ei­ner Do­ku­men­ta­tion der förderfähi­gen (Per­so­nal-) Kos­ten beim Fi­nanz­amt zu be­an­tra­gen.

Grundsätz­lich können Anträge auf die Be­schei­ni­gung der Förderfähig­keit des For­schungs­pro­jekts bei der BSFZ nachträglich bis zum Ab­lauf von vier Jah­ren ge­stellt wer­den. Die An­trags­frist für die Gewährung von For­schungs­zu­lage für das Jahr 2020 en­det dem­nach Ende 2024. Wer also noch eine Förde­rung für For­schungs­vor­ha­ben aus dem Jahr 2020 er­hal­ten möchte, sollte jetzt han­deln. Denn un­sere Er­fah­run­gen zei­gen, dass die Vor­be­rei­tung des An­trags ei­nige Zeit in An­spruch neh­men kann, so­dass genügend Vor­lauf ein­ge­plant wer­den sollte.

Wir un­terstützen Sie bei der Iden­ti­fi­zie­rung ge­eig­ne­ter Förder­pro­jekte und während des ge­sam­ten An­trags­ver­fah­rens. Spre­chen Sie uns an.

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