Die Regelung trat am 19.07.2023 in Kraft. Sie sieht eine 100-prozentige Ermäßigung der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Erwerbe von Todes wegen, Erbverträge oder Schenkungen zu Lebzeiten vor, wenn die Begünstigten nahe Angehörige in aufsteigender Linie sind. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer u. a. zwischen Geschwistern wird diese in Raten zwischen 25 % und 50 % gekürzt.
Hinweis: Die IGT wird auf den gemeinen Wert der erhaltenen Vermögenswerte erhoben. Steuerpflichtig sind jeweils die Begünstigten. Die IGT wird bei in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen auf das weltweit erhaltene Vermögen erhoben, unabhängig von dessen Belegenheit. Bei nicht in Spanien ansässigen Bedachten wird nur das Vermögen in Spanien besteuert.
Die Steuerbefreiung gilt nur für Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Region der Balearen (z. B. Mallorca, Ibiza und Formentera). Sie gilt nicht für nicht ansässige Steuerpflichtige. Dies könnte als Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr zu werten sein. Vor diesem Hintergrund hat die Regierung der Balearen erklärt, dass Gebietsfremde die Steuerfreistellung auch unter nahen Verwandten in Anspruch nehmen können; die Anpassung der gesetzlichen Regelung für sie steht aber noch aus.