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Balearen: Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen nahen Angehörigen

Im Juli 2023 hat die Ba­lea­ri­sche Re­gie­rung die Ab­schaf­fung der Erb­schafts- und Schen­kungs­steuer (In­heri­tance and Gift Tax, kurz IGT) zwi­schen na­hen An­gehöri­gen, d. h. El­tern und Kin­dern, En­keln und Großel­tern so­wie zwi­schen Ehe­gat­ten, die in die­ser Re­gion steu­er­lich ansässig sind, be­schlos­sen.

Die Re­ge­lung trat am 19.07.2023 in Kraft. Sie sieht eine 100-pro­zen­tige Ermäßigung der Erb­schaft- und Schen­kung­steuer auf Er­werbe von To­des we­gen, Erb­verträge oder Schen­kun­gen zu Leb­zei­ten vor, wenn die Begüns­tig­ten nahe An­gehörige in auf­stei­gen­der Li­nie sind. Bei der Erb­schaft- und Schen­kung­steuer u. a. zwi­schen Ge­schwis­tern wird diese in Ra­ten zwi­schen 25 % und 50 % gekürzt.

Hin­weis: Die IGT wird auf den ge­mei­nen Wert der er­hal­te­nen Vermögens­werte er­ho­ben. Steu­er­pflich­tig sind je­weils die Begüns­tig­ten. Die IGT wird bei in Spa­nien ansässi­gen Steu­er­pflich­ti­gen auf das welt­weit er­hal­tene Vermögen er­ho­ben, un­abhängig von des­sen Be­le­gen­heit. Bei nicht in Spa­nien ansässi­gen Be­dach­ten wird nur das Vermögen in Spa­nien be­steu­ert.

Die Steu­er­be­frei­ung gilt nur für Steu­er­pflich­tige mit Wohn­sitz in der Re­gion der Ba­lea­ren (z. B. Mal­lorca, Ibiza und For­men­tera). Sie gilt nicht für nicht ansässige Steu­er­pflich­tige. Dies könnte als Ver­stoß ge­gen den freien Ka­pi­tal­ver­kehr zu wer­ten sein. Vor die­sem Hin­ter­grund hat die Re­gie­rung der Ba­lea­ren erklärt, dass Ge­biets­fremde die Steu­er­frei­stel­lung auch un­ter na­hen Ver­wand­ten in An­spruch neh­men können; die An­pas­sung der ge­setz­li­chen Re­ge­lung für sie steht aber noch aus.

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