Aufgrund der andauernden Kriegshandlungen, der angekündigten Annexion weiterer ukrainischer Gebiete sowie auch der Drohung mit Atomwaffen durch Russland wurden erneut Restriktionen beschlossen, die nach ihrer Veröffentlichung jeweils zum 06.10.2022 und zum 07.10.2022 in Kraft getreten sind.
Um dem russischen Militär und der hiesigen Industrie verstärkt den Zugriff auf europäische Dienstleistungen, Fachwissen, Schlüsselkomponenten als auch finanzielle Mittel zu entziehen, sieht das aktuelle Sanktionspaket erweiterte Ein- und Ausfuhrbeschränkungen vor.
Darüber hinaus wird die Grundlage für eine Preisobergrenze und weitere Beschränkungen zur Beförderung von russischem ÖL in Drittländer über den Seeweg geschaffen.
Ziel ist es Russland weiterhin wirtschaftlich unter Druck zu setzen und dementsprechend die finanziellen Mittel für weitere Aggressionen gegen die Ukraine zu mindern.
Die Sanktionen wurden durch die folgenden Verordnungen (VOen) umgesetzt:
- (EU) 2022/1906 zur Änderung der VO (EU) Nr. 269/2014 (personenbezogene Restriktionen - Aufnahme weiterer Personen und Organisationen); am 06.10.2022 in Kraft getreten
- (EU) 2022/1905 zur Änderung der VO (EU) Nr. 269/2014 (personenbezogene Restriktionen - Erweiterung des Wirkungsbereiches der Regelungen); am 06.10.2022 in Kraft getreten
- (EU) 2022/1904 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 (Einführung einer Ölpreisobergrenze und umfassende Anpassungen der warenbezogenen Restriktionen - u.a. elektronisch integrierte Schaltungen; Eisen- und Stahlerzeugnisse; Fahrzeuge; Halbleiterbauelemente; Keramik; Kosmetikprodukte; Leder; Papier; Tabakwaren; technische Güter des Luftfahrtsektors; etc.); am 07.10.2022 in Kraft getreten
- (EU) 2022/1903 zur Änderung der VO (EU) 2022/263 (restriktive Maßnahmen gegen Russland als Reaktion auf die Annektierung der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk); am 07.10.2022 in Kraft getreten
Hinweis: Durch die erneut umfangreichen Anpassungen und Ergänzungen des achten Sanktionspakets müssen zahlreiche zusätzliche Ein- und Ausfuhrbeschränkungen beachtet werden. Betroffenen Unternehmen kann nur weiterhin geraten werden, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Russland, vor allem in Bezug auf ihr Warenportfolio und die involvierten Geschäftspartner, auf Einhaltung der aktuellen Sanktionen zu überprüfen.