Danach ergeben sich umfangreiche Änderungen insbesondere bei den Arten des Geschäfts („AdG“ - Feld 24 in der Zollanmeldung). So wird bspw. beim endgültigen Kauf/Verkauf unterschieden, ob ein privater Verbraucher involviert ist. Aus diesem Grund wird es für den endgültigen Kauf/Verkauf ab Januar 2022 zwei Codierungen geben (Codes 11 und 12) statt wie bisher nur einem Code. Weitere Änderungen sind u.a. vorgesehen für den Versand von Proben und Mietkauf-Geschäfte (Finanzierungsleasing). Ein Leitfaden inkl. Kurzübersicht zu allen Änderungen ist auf Internetseite von DESTATIS abrufbar.
Die Änderungen treten zwar ab dem 01.01.2022 in Kraft. Allerdings wird die Umstellung in ATLAS voraussichtlich erst zum 15.01.2022 umgesetzt. Bis dahin können weiter die bisher bekannten Codierungen verwendet werden.
Unternehmen sollten prüfen, ob sie von den Neuerungen betroffen sind und sich daraus Änderungen für den Anmeldeprozess oder Anpassungen im ERP-System ergeben.