Der Bedarf an bestimmten Produkten kann teilweise nicht durch die Produktion innerhalb der Europäischen Union (EU) gedeckt werden. Aufgrund dessen wurden zuletzt mittels der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 und Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 Zollaussetzungen und Zollkontingente für den Import dieser Produkte festgelegt, um eine günstige Versorgung innerhalb der EU sicherzustellen.
Aufgrund der umfangreichen Änderungen der Warentarifnummern des HS (mehr dazu hier) wären umfassende Anpassungen der Anhänge der vorgenannten Verordnungen vorzunehmen gewesen. Für mehr Klarheit entschied die Kommission stattdessen, die bestehenden Verordnungen aufzuheben und durch folgende Verordnungen neu zu regeln:
- Verordnung (EU) 2021/2278 zur Festlegung von Zollaussetzungen
- Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten
Beide Verordnungen gelten seit dem 01.01.2022. Die Änderungen umfassen neben der Aktualisierung der Zolltarifnummern auch inhaltliche Anpassungen der Anhänge. Von den neuen Verordnungen umfasst sind zahlreiche Waren, u. a. landwirtschaftliche Erzeugnisse, wie z. B. Pilze oder Öle, sowie verschiedene gewerbliche Erzeugnisse, dazu zählen organische chemische Erzeugnisse, wie bspw. verschiedene Farbmittel, oder Maschinen und elektronische Waren.
Hinweis: Betroffene Unternehmen sollten ihre Sortimente sowie die Tarifierung ihrer Produkte mit den Anhängen der neuen Verordnungen abgleichen, um ggf. die festgelegten Zollkontingente und Zollaussetzungen nutzen zu können.