So unterliegen nun Einkünfte aus in Polen tätigen haftungsbeschränkten Personengesellschaften anstelle einer transparenten Besteuerung der Körperschaftsteuer, wobei die Gesellschaften entscheiden können, ob die Körperschaftsteuerpflicht bereits ab dem 1.1.2021 oder ab dem 1.5.2021 greift.
Bei Kapitalgesellschaften wird die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge bei bestimmten Konzernumstrukturierungen begrenzt.
Zudem werden bestehende Offenlegungspflichten erweitert.
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