Das Statistische Bundesamt hat eine Gegenüberstellung veröffentlicht, die sämtliche Veränderungen von Warennummern der KN 2020/2021 enthält.
Besonders bei den Zolltarifnummern des Kapitels 90 für optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte kommt es in diesem Jahr vermehrt zu Änderungen und Anpassungen.
Für Unternehmen gilt es zu prüfen, ob die von ihnen verwendeten Zolltarifnummern von den KN-Änderungen betroffen sind. In einem solchen Fall empfiehlt es sich v. a. die zolltariflichen Stammdaten umgehend zu aktualisieren, um falsche Anmeldungen (Extra- wie Intrahandel „Intrastat“) zu verhindern. Die Änderung der Zolltarifnummer kann auch zum Verlust der Gültigkeit einer erteilten verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTAs) führen. In solchen Fällen sollte ggf. eine neue vZTAs beantragt werden, um Rechtssicherheit zu erlangen. Bei ausgelagerten Dienstleistungen im Bereich der Import- und Exportabwicklung sollten die betroffenen KN-Änderungen an die mit den Anmeldeformalitäten beauftragten Spediteure/Zollagenten weitergeleitet werden, damit die Abfertigungen reibungslos erfolgen.