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Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur zum 01.01.2024

15.11.2023 | < 2 Minuten Lesezeit

Zum Jahreswechsel 2023/2024 tritt die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) in Kraft. Unternehmen sollten prüfen, ob die von ihnen bislang verwendeten Zolltarifnummern betroffen sind und ob ggf. Handlungsbedarf besteht.

Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 den ab 01.01.2024 anwendbaren neuesten Stand der 8-stelligen Warentarifnummern der KN bekannt gegeben.

Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik zum 01.01.2024 bietet einen Überblick zu sämtlichen Veränderungen der KN-Codenummern 2023/2024.

Von den Änderungen und Anpassungen sind in diesem Jahr unter anderem Produkte der Warenbereiche Früchte, Glas, Kunststoffabfälle, Laser, Seide, Sitze für Kraftfahrzeuge, tierische und pflanzliche Fette sowie Vliesstoffe umfasst.

Hinweis:

Betroffene Unternehmen sollten bis Ende des Jahres prüfen, ob

  • die von ihnen verwendeten Zolltarifnummern nach den Anpassungen der KN noch gültig sind,
  • sich der Anwendungsbereich bzw. die Beschreibung verändert hat oder
  • gänzlich neue Codenummern anzuwenden sind.

Sofern eine entsprechende Aktualisierung der zolltariflichen Stammdaten noch nicht erfolgt ist, sollte dies schnellstmöglich nachgeholt werden, da Veränderungen der Zolltarifnummern beispielsweise zum Verlust der Gültigkeit von bereits erteilten verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTAs) führen können.