Zu den bekanntesten Modellen gehört neben Kanban wohl Scrum. Letzteres ist bereits seit vielen Jahren Gegenstand juristischer Abhandlungen, die sich mit der vertragstypologischen Einordnung von agilen Projekten auseinandersetzen.
In seinem Beitrag „Agile Verträge – Abnahme und Vergütung effektiv gestalten“ (REthinking:Law 5/2019, S. 67-70) erläutert Philipp M. Kühn, Rechtsanwalt bei Ebner Stolz in Köln, warum in der Praxis nicht entscheidend ist, nach welchem Rechtsregime ein agiler Vertrag einzuordnen ist, sondern vielmehr die Beantwortung der Frage nach der Vertragsgestaltung: Wie ist ein Vertrag agil umsetzbar, aber gleichzeitig rechtlich erfassbar?
Hinweis
- Den vollständigen Beitrag „Agile Verträge – Abnahme und Vergütung effektiv gestalten“ aus REthinking:Law lesen Sie in der Owlit-Online-Datenbank.
- Den ersten Teil des Beitrags finden Sie zudem hier als PDF.