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Wirtschaftsprüfung

2. Aktionärsrechterichtlinie: Auswirkungen auf Vergütungsbericht

Der deut­sche Ge­setz­ge­ber hat die Vor­ga­ben der 2. Ak­tionärs­rech­te­richt­li­nie in na­tio­na­les Recht zu über­tra­gen. Kon­kret wirkt sich dies auf den Vergütungs­be­richt bei börsen­no­tier­ten Un­ter­neh­men aus.

Zur Um­set­zung der Richt­li­nie (EU) 2017/828 vom 17.5.2017 (sog. 2. Ak­tionärs­rech­te­richt­li­nie), die bis 10.6.2019 zu er­fol­gen hat, legte das Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz am 11.10.2018 den Re­fe­ren­ten­ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Um­set­zung der 2. Ak­tionärs­rech­te­richt­li­nie (ARUG II) vor.

Darin ent­hal­ten sind u. a. Mo­di­fi­ka­tio­nen des Vergütungs­rechts bei börsen­no­tier­ten Un­ter­neh­men. So ist eine stärkere Ein­be­zie­hung der Ak­tionäre bei der Vergütung von Mit­glie­dern des Vor­stands und des Auf­sichts­rats vor­ge­se­hen. Hier­aus re­sul­tie­ren zahl­rei­che Ände­run­gen der be­ste­hen­den han­dels­recht­li­chen Re­ge­lun­gen zur Vergütungs­be­richt­er­stat­tung, insb.:

  • Die bis­he­ri­gen han­dels­recht­li­chen An­for­de­run­gen an eine in­di­vi­dua­li­sierte Be­richt­er­stat­tung über die Vor­stands­vergütung so­wie an die Be­richt­er­stat­tung über die Grundzüge des Vergütungs­sys­tems wer­den ge­stri­chen. An ihre Stelle tre­ten ak­ti­en­recht­li­che Be­stim­mun­gen zur sog. Vergütungs­po­li­tik und zum Vergütungs­be­richt.
  • In­di­vi­dua­li­sierte Vergütungs­an­ga­ben sind künf­tig nicht nur für die Mit­glie­der des Vor­stands, son­dern auch für die Mit­glie­der des Auf­sichts­rats er­for­der­lich.
  • Der Vergütungs­be­richt ist zwar noch durch den Ab­schlussprüfer zu prüfen, aber nicht mehr in­halt­lich, son­dern nur da­hin­ge­hend, ob die zur Verfügung zu stel­len­den In­for­ma­tio­nen auch tatsäch­lich zur Verfügung ge­stellt wur­den.
  • Der Vergütungs­be­richt bil­det kei­nen Be­stand­teil des An­hangs oder des La­ge­be­richts mehr. Statt­des­sen ist er zehn Jahre lang, zu­sam­men mit dem Be­richt des Ab­schlussprüfers über die Prüfung des Vergütungs­be­richts, auf der In­ter­net­seite des Un­ter­neh­mens öff­ent­lich zugäng­lich zu ma­chen. In der (Kon­zern-)Erklärung zur Un­ter­neh­mensführung ist dar­auf Be­zug zu neh­men.
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