Bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren sind nicht in ausreichender Kapazität innerhalb der EU verfügbar. Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verarbeitungsindustrie zu gewährleisten, soll durch autonome Zollsätze in Form von Ermäßigungen oder vollständiger Zollaussetzung die konstante Versorgung mit den entsprechenden Gütern sichergestellt werden.
Mit Veröffentlichung am 28.06.2022 im Amtsblatt der EU wurden entsprechend die zum 01.07.2022 gültigen, angepassten autonomen Zollsätze in der Verordnung (EU) 2022/1008 bekannt gegeben.
Neben einigen Streichungen und Erweiterungen der bisherigen Einträge wurden im Zuge der Zielsetzung einer Schaffung von nachhaltiger Mobilität für Europa zahlreiche neue Waren zur Förderung der integrierten Herstellung von Batterien innerhalb der Union neu aufgenommen.
Hinweis: Unternehmen, die von den begünstigten Zollsätzen Gebrauch machen, ist zu raten, ihr Sortiment sowie die Tarifierung ihrer Produkte mit den Anpassungen der Verordnung (EU) 2022/1008 abzugleichen, um sicherzustellen, dass diese Zollaussetzungen nach wie vor zu denselben Bedingungen genutzt werden dürfen.
Vor allem aber auch sollten sich Hersteller von Batterien und damit in Zusammenhang stehenden Waren mit den aktuellen Anpassungen vertraut machen, um von möglichen reduzierten oder aufgehobenen Zollsätzen zu profitieren.