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Steuerberatung

Aktualisierung des Anwendungsschreibens zur Gewährung der Forschungszulage

Das BMF ak­tua­li­siert seine bis­he­ri­gen Ausführun­gen zur Gewährung der For­schungs­zu­lage.

So führt das BMF mit Schrei­ben vom 07.02.2023 im Be­reich der Auf­trags­for­schung aus, dass bei einem ei­gen­be­trieb­li­chen FuE-Vor­ha­ben, zu dem Teil­be­rei­che bei Drit­ten in Auf­trag ge­ge­ben wer­den, nur dann von ei­ner Auf­trags­for­schung aus­zu­ge­hen ist, wenn die Tätig­kei­ten für das FuE-Vor­ha­ben er­for­der­lich und un­erläss­lich sind und es sich nicht um reine Be­schaf­fungsmaßnah­men han­delt.

Ergänzt wer­den zu­dem u. a. die Ausführun­gen zu den bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben im For­schungs­zu­la­gen­ge­setz. Ex­pli­zit wird auf die Frage ein­ge­gan­gen, in wel­chen Fällen ein an­spruchs­be­rech­tig­tes Un­ter­neh­men, das mit an­de­ren Un­ter­neh­men ver­bun­den ist, als Un­ter­neh­men in Schwie­rig­kei­ten an­zu­se­hen ist.

Hin­weis: Das ak­tua­li­sierte Schrei­ben er­setzt das vor­ge­hende Schrei­ben vom 11.11.2021 (BStBl. I 2021, S. 2277) und kommt ab dem Zeit­punkt der Be­kannt­gabe im Bun­des­ge­setz­blatt in al­len noch of­fe­nen Fällen zur An­wen­dung.

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