Was lange währt wird endlich gut? Ob dies aus arbeitsrechtlicher Perspektive auch für den neuen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD gilt, werden wir in unserer Veranstaltung „Aktuelles Arbeitsrecht 1/2018“ beleuchten. Wir möchten Ihnen gerne vorstellen, welche arbeitsrechtlichen Neuerungen sich für Arbeitgeber im Bereich Befristung, Arbeitszeit und Teilzeit ergeben.
Rot im Kalender anstreichen sollten sich alle Arbeitgeber auch den Termin des 25. Mai 2018, an dem die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt. Vor diesem Hintergrund werden wir das Thema Mitarbeiterkontrolle näher betrachten und Ihnen dabei die Möglichkeiten, Grenzen und Fallstricke für Arbeitgeber aufzeigen.
Darüber hinaus werden wir Ihnen wie üblich einen Überblick über die aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung und die damit verbundenen Auswirkungen geben.