Das Bundeskabinett hat am 1. Juni 2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, der weitreichende Änderungen im Bereich der Leiharbeit und Werkverträge vorsieht. Der Entwurf enthält neue Regelungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern und von Fremdpersonal auf der Basis von Werk und Dienstverträgen. Die Änderungen werden voraussichtlich bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Gerne möchten wir Ihnen die geplanten Gesetzesänderungen im Einzelnen vorstellen und mit Ihnen diskutieren, in welchen Bereichen für Ihr Unternehmen möglicherweise Handlungsbedarf entstehen könnte.
Darüber hinaus möchten wir im zweiten Teil der Veranstaltung einen Überblick über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Entscheidungen und Entwicklungen des Jahres 2016 geben. Abgerundet wird dies durch einen Ausblick auf die im kommenden Jahr zu erwartenden arbeitsrechtlichen Themen.