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Aktuelles aus dem Personalbereich

Die ge­setz­li­chen An­for­de­run­gen an die ad­mi­nis­tra­ti­ven Auf­ga­ben in Per­so­nal­ab­tei­lun­gen stei­gen Jahr für Jahr. Die Per­so­nal­ab­tei­lung muss sich im­mer wie­der mit neuen Sach­ver­hal­ten in den Be­rei­chen Lohn­steuer, So­zi­al­ver­si­che­rungs­recht und Ar­beits­recht aus­ein­an­der­set­zen. Die Neu­re­ge­lun­gen soll­ten Sie stets ken­nen und pa­rat ha­ben, um in Sa­chen Per­so­nal­kos­ten keine un­lieb­sa­men Über­ra­schun­gen zu er­le­ben.

Mit un­se­rer Ver­an­stal­tung ha­ben wir für Sie die wich­tigs­ten lohn­steuer-, so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen so­wie ar­beits­recht­li­chen Neue­run­gen bzw. Ände­run­gen zu­sam­men­ge­fasst.

Vielfältige An­for­de­run­gen aus steu­er­ge­setz­li­chen und in­ner­be­trieb­li­chen Re­ge­lun­gen, so­wie die wei­ter zu­neh­mende Di­gi­ta­li­sie­rung in der Per­so­nal­ab­tei­lung führen dazu, dass die steu­er­li­chen Pflich­ten von Un­ter­neh­men im­mer um­fas­sen­der wer­den.
Ef­fi­zi­ente und trans­pa­rente Pro­zesse sind wie in vie­len an­de­ren Un­ter­neh­mens­be­rei­chen auch in der Ent­gel­tab­rech­nung un­ver­zicht­bar. Ein dazu ein­ge­rich­te­tes, funk­tio­nie­ren­des in­ter­nes Kon­troll­sys­tem be­legt die Ord­nungsmäßig­keit und kann da­mit vor Haf­tungs­ri­si­ken be­wah­ren. Auch für den Be­reich Lohn­steuer ge­winnt ein Tax-Com­pli­ance-Ma­nage­ment-Sys­tem zu­neh­mend an Be­deu­tung. Im Rah­men der Ver­an­stal­tung wol­len wir mit Ih­nen die re­le­van­ten Nor­men be­spre­chen so­wie ge­eig­nete Struk­tu­ren auf­zei­gen.

An­ge­sichts der wach­sen­den grenzüber­schrei­ten­den Ein­satz­ge­biete von Ar­beit­neh­mern für Un­ter­neh­men erläutern wir Ih­nen even­tu­elle lohn­steu­er­li­che Ri­si­ken im Rah­men von Ent­sen­dun­gen ins Aus­land (Out­bound) und bei Be­schäfti­gun­gen von ausländi­schen Ar­beit­neh­mern im In­land (In­bound).

Nach der Einführung des ge­setz­li­chen Min­dest­lohns zum 1.1.2015 und der zum 1.4.2017 in Kraft tre­ten­den Ände­run­gen im Be­reich der Leih­ar­beit und Werk­verträgen hat sich das Bun­des­ka­bi­nett am 11.1.2017 auf einen Ent­wurf zum Ge­setz zur Förde­rung der Ent­gelt­trans­pa­renz zwi­schen Frauen und Männern (Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz) ge­ei­nigt. Diese und an­dere Ge­set­zesände­run­gen möch­ten wir Ih­nen gern im Ein­zel­nen vor­stel­len und mit Ih­nen dis­ku­tie­ren, in wel­chen Be­rei­chen für Ihr Un­ter­neh­men Hand­lungs­be­darf be­steht.

Wir freuen uns auf Ihr Kom­men.

Die Teil­nah­me­gebühr beträgt EUR 120,00 zzgl. ge­setz­li­cher Um­satz­steuer. In der Gebühr ent­hal­ten sind ausführ­li­che Se­mi­nar­un­ter­la­gen, Getränke und ein Im­biss.

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