Die gesetzlichen Anforderungen an die administrativen Aufgaben in Personalabteilungen steigen Jahr für Jahr. Die Personalabteilung muss sich immer wieder mit neuen Sachverhalten in den Bereichen Lohnsteuer, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht auseinandersetzen. Die Neuregelungen sollten Sie stets kennen und parat haben, um in Sachen Personalkosten keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.
Mit unserer Veranstaltung haben wir für Sie die wichtigsten lohnsteuer-, sozialversicherungsrechtlichen sowie arbeitsrechtlichen Neuerungen bzw. Änderungen zusammengefasst.
Vielfältige Anforderungen aus steuergesetzlichen und innerbetrieblichen Regelungen, sowie die weiter zunehmende Digitalisierung in der Personalabteilung führen dazu, dass die steuerlichen Pflichten von Unternehmen immer umfassender werden.
Effiziente und transparente Prozesse sind wie in vielen anderen Unternehmensbereichen auch in der Entgeltabrechnung unverzichtbar. Ein dazu eingerichtetes, funktionierendes internes Kontrollsystem belegt die Ordnungsmäßigkeit und kann damit vor Haftungsrisiken bewahren. Auch für den Bereich Lohnsteuer gewinnt ein Tax-Compliance-Management-System zunehmend an Bedeutung. Im Rahmen der Veranstaltung wollen wir mit Ihnen die relevanten Normen besprechen sowie geeignete Strukturen aufzeigen.
Angesichts der wachsenden grenzüberschreitenden Einsatzgebiete von Arbeitnehmern für Unternehmen erläutern wir Ihnen eventuelle lohnsteuerliche Risiken im Rahmen von Entsendungen ins Ausland (Outbound) und bei Beschäftigungen von ausländischen Arbeitnehmern im Inland (Inbound).
Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2015 und der zum 1.4.2017 in Kraft tretenden Änderungen im Bereich der Leiharbeit und Werkverträgen hat sich das Bundeskabinett am 11.1.2017 auf einen Entwurf zum Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) geeinigt. Diese und andere Gesetzesänderungen möchten wir Ihnen gern im Einzelnen vorstellen und mit Ihnen diskutieren, in welchen Bereichen für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 120,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. In der Gebühr enthalten sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und ein Imbiss.