Der Status der Gemeinnützigkeit beinhaltet eine Vielzahl steuerlicher Vergünstigungen. Durch das am 16.12.2020 im Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz (JStG) 2020 wurden Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts mit Wirksamkeit ab 2021 eingefügt, die man als die größten Änderungen der §§ 51 ff. AO (Gemeinnützigkeitsrecht) seit zehn Jahren bezeichnen kann.
In dieser Veranstaltung greifen wir diese Änderungen auf und berichten darüber hinaus über aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Finanzverwaltung. Unsere Veranstaltung soll Ihnen einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht geben und kurz auf wichtige steuerliche Vergünstigungen für gemeinnützige Organisationen eingehen. Des Weiteren werden die Referenten von Ihren Erfahrungen aus der Praxis mit gemeinnützigen Organisationen berichten.
Für Mitglieder des berliner wirtschaftsgespräche e.V. beträgt die Teilnahmegebühr 25,00 EUR. Für Nichtmitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 35,00 EUR.
Zielgruppe:
gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Vereine