„Alles neu macht der Mai!“ Zum 25.05.2018 tritt mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das einheitliche Europäische Datenschutzrecht in Kraft. Die Neuregelungen gelten zwingend für alle Anwender, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, nutzen und speichern. Handlungsbedarf im Rahmen der Vermietung von Immobilien ergibt sich daher für Vermieter, Verwalter, Makler und Investoren.
Mit unserer Veranstaltung möchten wir Ihnen die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und die Konsequenzen für Ihre interne Organisation näher bringen. Dr. Björn Schallock, Fachanwalt für IT- und Datenschutzrecht, wird die Grundzüge der DSGVO und exemplarisch einige Umsetzungsmöglichkeiten der neuen rechtlichen Anforderung vorstellen. Simonetta Hahn, Rechtsanwältin und Immobilienökonomin wird den Handlungsbedarf für die Akteure der Immobilienvermietung illustrieren. Dr. Daniel Kautenburger-Behr, Rechtsanwalt, Steuerberater und Leiter des Center of Competence Immobilien bei Ebner Stolz, sowie Stefan Laskowski, Steuerberater für nationale und internationale Immobilienunternehmen, zeigen Ihnen einige steuerliche Fallstricke bei der Bewirtschaftung von modernen Immobilienbeständen auf.
Anschließend wird Gelegenheit für Fragen an unsere Experten sein.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 120,00 pro Person.