Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von ES Grundsteuer
Stand: Januar 2023
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Unternehmen RSM Ebner Stolz Digital Solutions GmbH (nachfolgend „Betreiber“ genannt) und dem Account-Ersteller (nachfolgend „Kunde“ genannt) des Online- und Mobil-Dienstleistungsangebots „ES Grundsteuer“. Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, welche sich rechtmäßig für den oben genannten Dienst registriert hat und deren Auftrag durch den Betreiber angenommen wurde. Das Angebot von ES Grundsteuer richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland. Der Betreiber behält sich vor, die Unternehmereigenschaft des Kunden vor Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden mit dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis abzugleichen.
1.2 Für die Nutzung des Services gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die entsprechend vereinbarten Preise. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Diese AGB und die vereinbarten Preise gelten auch dann, wenn der Betreiber in Kenntnis entgegenstehender abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Der Betreiber ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, und
(i) diese Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte dem Betreiber nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Betreiber zu vertreten hat,
(ii) neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,
(iii) die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist,
(iv) vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden, die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt, oder
(v) der Betreiber ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung der Leistung hat.
Leistungsänderungen nach dieser Ziffer werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann die von der Leistungsänderung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Leistungsänderung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.
Nach Leistungsänderung ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus der unter Ziffer 2.1 verlinkten aktualisierten Leistungsbeschreibung.
2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
2.1 Der Betreiber erbringt für seine Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich kaufmännische Software. Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software des Betreibers zur Nutzung über das Internet und die Speicherung von Daten des Kunden (Data-Hosting). Der Dienst umfasst die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen. Zur Nutzung des Dienstes ist ein Internetzugang sowie eine aktuelle Browser-Software notwendig. Die Überprüfung der mit ES Grundsteuer erfassten Daten obliegt dem Kunden.
2.2 Der Betreiber stellt dem Kunden einen Administrator-Account zu ES Grundsteuer zur Verfügung. Der Kunde kann über den Administrator-Account beliebige weitere Konten anlegen. Das bereitgestellte Passwort ist vom Kunden beim ersten Login zu ändern. Die Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde ist für deren sichere Aufbewahrung selbst verantwortlich. Dies gilt analog für alle weiterem vom Administrator-Account des Kunden angelegten Konten.
2.3 Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen der Anmeldung zum Dienst nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und ggf. zu seinem Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Die Registrierung unter falschem Namen und Vornamen, falscher Adresse und fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven Angaben behält sich der Betreiber vor, das Konto zu löschen.
2.4 Der Vertrag über die Nutzung der von ES Grundsteuer angebotenen Leistungen kommt zustande durch Angebot und Annahme der Parteien per E-Mail oder auf sonstigem schriftlichem Weg.
2.5 Die Laufzeit des Vertrags über die Nutzung von ES Grundsteuer wird gesondert im Angebot des Betreibers bestimmt. Eine Kündigung der Nutzung von ES Grundsteuer ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit per E-Mail möglich. Sofern der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Spätestens 30 Tage nach der letzten Abrechnung erfolgt die Löschung des Accounts inklusive aller Daten. Die Kündigung kann insbesondere durch den Kunden durch Beendigung des Abonnements im Kundenbereich erfolgen.
2.6 Die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere dann vor, wenn:
(i) über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde,
(ii) der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens zwei Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
(iii) der Kunde bei der Nutzung des vertragsgegenständlichen Dienstes schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder in Namensrechte Dritter eingreift oder
(iv) der Kunde bei der Nutzung des vertriebenen Dienstes kriminelle, gesetzeswidrige oder ethisch bedenkliche Handlungen durchführt oder unterstützt
3 Pflichten der Vertragspartner
3.1 Der Kunde wir auf eigene Kosten die Datenverbindung über das Internet zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem vom Betreiber definierten Datenübergabepunkt herstellen. Die Bedienung und Aufrechterhaltung dieser technischen Voraussetzungen liegen allein in der Verantwortung des Kunden. Der Betreiber ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform ES Grundsteuer nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Daten in das System einzubringen, die einen Computer-Virus (infizierte Software) enthalten, und sie nicht in einer Art und Weise zu benutzen, welche die Verfügbarkeit der Plattformen für andere Kunden negativ beeinflusst. Für die Inhalte der Dokumente ist der Kunde verantwortlich.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Funktionsausfälle, Störungen oder Beeinträchtigungen unverzüglich und so präzise wie möglich anzuzeigen.
3.4 Mindestens eine Person ist als Administrator des Accounts zu benennen.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugang zu dem Benutzerkonto erhalten. Hierzu wird empfohlen, sich bei Verlassen des Arbeitsplatzes aus der Anwendung auszuloggen. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten und Sicherheitsmerkmale geheim zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass kein unbefugter Dritter in den Besitz dieser Zugangsdaten kommt. Diese sind so aufzubewahren, dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte nicht möglich ist. Persönliche Passwörter sind regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, zu ändern.
3.6 Wenn der Verdacht besteht, dass die Vertraulichkeit der Zugangsdaten beeinträchtigt wurde, ist der Kunde verpflichtet, den Betreiber unverzüglich hierüber zu informieren, damit geeignete Maßnahmen (z.B. Zuteilung neuer Zugangsdaten oder zeitweise Sperrung des Zugangs) ergriffen werden können.
3.7 Der Kunde ist insgesamt zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistungen des Betreibers erforderlich ist. Insbesondere hat der Kunde unaufgefordert alle für die Durchführung der Serviceleistungen notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass diese in angemessener Zeit verarbeitet werden können. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung der Dienstleistungen von Bedeutung sein können.
3.8 Wenn und soweit der Kunde ES Grundsteuer-Daten wie Belege etc. insbesondere zum Zweck der Generierung von Datensätzen überlässt, obliegt es allein dem Kunden, die Ordnungsgemäßheit der von ihm eingesetzten Vorsysteme unter steuerlichen und sonstigen rechtlichen Gesichtspunkten sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der an ES Grundsteuer übermittelten Daten sicherzustellen; dies gilt insbesondere für die Prüfung der Richtigkeit des Einlesens von Daten mittels OCR Technik. Die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfassung der Daten mittels OCR Technik der übermittelten Daten ist, soweit nicht durch Einzelvereinbarung anders festgelegt, vom Vertragsverhältnis nicht umfasst.
3.9 Für die Nutzung der über ES Grundsteuer angebotenen Leistungen ist eine funktionierende Internetverbindung notwendig. Es wird ein Web-Browser benötigt (Chrome, Firefox oder Microsoft Edge). Die Mindestbildschirmauflösung beträgt 1280×720 Pixel.
3.10 Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich per E-Mail bekannt zu geben, widrigenfalls gelten Mitteilungen an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen.
3.11 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm registrierten Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten nach Maßgabe dieser AGB zu unterrichten.
3.12 Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung von ES Grundsteuer personenbezogene Daten verarbeitet und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen durch den Kunden eigenverantwortlich einzuholen.
4 Softwareüberlassung
4.1 Der Betreiber stellt dem Kunden für die Abgabe der Feststellungserklärungen/Grundsteuerdeklarationen die Softwarelösung ES Grundsteuer in der jeweiligen aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Betreiber die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
4.2 Der Betreiber räumt dem Kunden das auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software auf dem System des Betreibers über das Internet für eigene Zwecke zu nutzen (Online-Nutzung). Eine darüberhinausgehende Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Soweit während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates oder Upgrades der Software durch den Betreiber bereitgestellt werden, so gilt hierfür ebenfalls das vorgenannte Nutzungsrecht.
4.3 Der Kunde nutzt die Software ausschließlich für die Erstellung und Übermittlung von Erklärungen für Objekte im Besitz des Kunden, mit ihm verbundener Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) oder eigener sowie derer Gesellschafter.
4.4 Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
4.5 Der Betreiber überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschränken oder unmöglich machen.
4.6 Übergabepunkt für die vertraglichen Leistungen des Betreibers ist der Routerausgang zum Internet des vom Betreiber oder dessen Dienstleister genutzten Rechenzentrums. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
4.7 Der Betreiber kann eine laufende oder eine nutzungsabhängige Vergütung nach billigem Ermessen ändern,
(i) wenn sich der vom Statistischen Bundlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland seit der letzten Preisanpassung um mehr als 5 Prozent erhöht hat; der Umfang der Erhöhung richtet sich dabei nach der Erhöhung des Verbraucherpreisindex oder
(ii) wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten in Folge unvorhersehbarer, vom Betreiber nicht veranlasster und nicht zu beeinflussender Umstände erhöhen. Der Betreiber ist daher zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn
(iii) sich die gesetzlichen Lohnnebenkosten erhöhen,
(iv) neue gesetzliche, behördliche oder technische Anforderungen, neue Sicherheitsbestimmungen oder neue Datenschutzerfordernisse zu erhöhten Kosten der Leistungserbringung führen oder
(v) soweit Leistungen von ES Grundsteuer Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Betreiber zu vertreten hat und dadurch sich die Kosten der Leistungserbringung erhöhen.
4.8 Eine Preiserhöhung darf bezogen auf die betroffene Leistung frühestens zwölf Monate nach der letzten Preiserhöhung erfolgen und wird dem Kunden durch den Betreiber mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden schriftlich oder in Textform angekündigt. Der Kunde kann die Preisanpassung gerichtlich überprüfen lassen.
4.9 Der Kunde kann die von der Preiserhöhung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Preiserhöhung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.
5 Vergütung
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, an den Betreiber für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das vereinbarte Entgelt zzgl. USt. zu bezahlen. Das Entgelt für die Leistungen der RSM Ebner Stolz Digital Solutions GmbH wird von den Parteien gesondert vereinbart.
5.2 Rechnungen sind mit Erhalt zur Zahlung fällig.
6 Datenschutz, Geheimhaltung
6.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Ausführung des Vertrags zu beachten und die Einhaltung ihren Mitarbeitern aufzuerlegen.
6.2 Die Parteien verpflichte sich, die personenbezogenen Daten zu löschen, sobald deren Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
6.3 Sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erfolgt, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO). Sofern sich der Betreiber zur Bereitstellung der Leistungen nach diesen AGB dritten Dienstleistern bedient, werden diese personenbezogene Daten ausschließlich gemäß einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung verarbeiten.
6.4 Der Betreiber verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten.
6.5 Um den Schutz des Kunden zu gewährleisten, wird sämtliche Kommunikation mit ES Grundsteuer über das HTTPS Protokoll verschlüsselt.
6.6 Der Betreiber ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.
6.7 Um alle bei der Nutzung anfallenden Daten des Kunden zu sichern, werden zweimal am Tag eine Sicherung erstellt. Diese Sicherung wird auf anderen Servern gespeichert, die mehrfach redundant abgesichert sind. Diese Sicherung bietet eine Sicherung gegen Systemausfälle. Der Kunde hat kein Recht auf Wiederherstellung von Daten, die er selbst gelöscht hat. Wann und ob der Betreiber Daten wiederherstellt, liegt im Ermessen des Betreibers. Der Kunde wird die an den Betreiber übermittelten Daten und Inhalte regelmäßig und gefahrentsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten. Der Kunde wird vor Versendung der Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. Schließlich wird der Kunde bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände durch Downloads regelmäßig sichern.
6.8 Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Betreiber jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Betreibers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über das Datennetz. Diese Datenbereitstellung und – herausgabe und deren Abrechnung erfolgt nach Absprache und Aufwand. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Der Betreiber wird die bei ihm vorhandenen Kunden-Daten 14 Tage nach der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Daten an den Kunden löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der Betreiber wird den Kunden bei Übermittlung der Daten auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
6.9 Die Übergabe von personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO.
7 Gewährleistung, Verfügbarkeit
7.1 Der Betreiber leistet Gewähr für die Funktions- und Betriebsbereitschaft des SaaS-Dienstes sowie dafür, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den erforderlichen Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers berechtigt zu sein. Die verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
7.2 Sind die vom Betreiber nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird der Betreiber innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die der Betreiber zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelhaftung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Service Packs.
7.3 Schlägt die mangelhafte Erbringung aus Gründen, die der Betreiber zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte monatliche Vergütung anteilig für die Zeit, in der die Software dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang bzw. der Speicherplatz nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen, mindern. Das Recht der Minderung ist der Höhe nach auf die auf den mangelhaften Leistungsteil entfallene monatliche Vergütung beschränkt.
7.4 ES Grundsteuer gewährleistet eine Erreichbarkeit des Services von 98 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind folgende Zeiten:
7.4.1 Zeiten, in denen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in Einflussbereich des Betreibers liegen, nicht zu erreichen sind. Hierzu gehören unter anderem höhere Gewalt, Verschulden Dritter, sofern diese nicht Erfüllungsgehilfen iSd § 278 BGB sind, sowie Ursachen im Einflussbereich des Kunden oder dem des Drittanbieters; Höhere Gewalt im Sinne dieses Absatzes bezeichnet dabei schwerwiegende Ereignisse wie insbesondere Feuer, militärische Gewalt, Aufruhr oder Unruhen, Arbeitsstreiks oder kriegsbedingte Embargos, Unwetter, Engpässen, Pandemien und Epidemien (z.B. Ausbreitung von COVID-19) oder sonstige Umstände und Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen, die unvermeidbar und unvorhersehbar sind und die die Partei nicht zu vertreten hat; und
7.4.2 Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen geplanter und angekündigter Wartungsarbeiten sowie kurzfristig erforderlich werdender Wartungsarbeiten (insbesondere zur Behebung von Sicherheitslücken). Der Betreiber ist darum bemüht, diese Wartungsarbeiten so einzurichten, dass diese die Nutzung des Services möglichst wenig beeinträchtigen, etwa zu Zeiten erfahrungsgemäß geringer Nutzung des Services.
7.4.3 Zeiten der Nichtverfügbarkeit die auf vertragswidrige Nutzungshandlungen des Nutzers zurückzuführen sind.
7.5 Der Betreiber darf den Service zum Zwecke der Wartung vorübergehend abschalten (im Folgenden „geplante Wartungszeiten“ genannt). Der Betreiber wird dem Kunden geplante Wartungszeiten mindestens fünf (5) Arbeitstage im Voraus ankündigen. Geplante Wartungsarbeiten, die eine Nichtverfügbarkeit beinhalten, sind grundsätzlich an Wochenenden bzw. außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr 7:30-20:30 Uhr, Sa 7:30-14 Uhr) durchzuführen. Der Ausfall von sechs (6) Stunden Nutzungszeit pro Kalendermonat im Jahresdurchschnitt für Wartungsarbeiten mit Nichtverfügbarkeit des Systems ist nicht Bestandteil der zugesicherten Erreichbarkeit.
7.6 Informationen zu Wartungsarbeiten und Störungen finden Sie unter status.grundsteuer-digital.de.
8 Haftung
8.1 Der Betreiber haftet nicht für Schäden, insbesondere Datenverluste, oder Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch seine Leistung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Betreibers, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben sowie Schadensersatzansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, haftet der Betreiber uneingeschränkt. Ebenso haftet der Betreiber für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt auch bei einfacher fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit der Betreiber dem Kunden gegenüber ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.
8.2 Der Betreiber haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Kundendaten durch Dritte (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank). Der Betreiber kann ebenso nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Angaben und Informationen, welche der Kunde selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbraucht werden.
8.3 Der Kunde allein ist für die Inhalte seiner gespeicherten Dateien verantwortlich. Es ist seine Sache zu gewährleisten, dass keine Dateien gespeichert werden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Sollten die vom Kunden auf den vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeicherten Inhalte Rechtsverstöße enthalten, so stellt er den Betreiber von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen, Gebühren, Bußgeldern und sonstigen Kosten frei und trägt sämtliche daraus resultierenden Aufwendungen des Betreibers. Hiervon werden auch die Kosten für die Rechtsverteidigung des Betreibers erfasst.
8.4 Für den Fall der schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch eine Vertragspartei wird diese die jeweils andere Vertragspartei von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Schadensersatzforderungen sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe gegen Nachweis freistellen. Die Freistellung steht unter der Voraussetzung, dass die in Anspruch genommene Vertragspartei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei einen Vergleich über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche schließt oder diese anerkennt.
8.5 Der Betreiber ist zur sofortigen Sperre des Kontos berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Betreiber davon in Kenntnis setzen. Der Betreiber hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
8.6 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die steuerliche und rechtliche Ordnungsmäßigkeit der durch den Kunden erstellten oder heruntergeladenen Dokumente. Die Berechnung in ES Grundsteuer erfolgt aufgrund der vom Kunden eingegebenen Daten anhand der jeweils geltenden Steuergesetze und der darin enthaltenen Berechnungsvorschriften. Der errechnete Wert kann von dem tatsächlichen vom zuständigen Finanzamt festgesetzten Grundsteuerwert bzw. seiner Berechnungsgrundlagen und dem Grundsteuermessbetrag abweichen. Der Kunde ist angehalten vor Abgabe zu prüfen, ob die von ihm eingegebenen Werte tatsächlich richtig sind. Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß Artikel 8.
Stellt der Kunde über ES Grundsteuer einen Antrag auf Fristverlängerung für die Übermittlung der Deklaration beim zuständigen Finanzamt, trägt er selbst die Verantwortung für die Folgen eines abgelehnten Antrages und ggf. damit einhergehender vom zuständigen Finanzamt festgesetzter Verspätungszuschläge.
Als Grundlage für die Berechnung des Steuermessbetrages ist der Bodenrichtwert für ein Flurstück anzugebenen. Pro Flurstück kann in der Software nur ein Bodenrichtwert angegeben werden. Liegt ein Flurstück in unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen, werden dem Kunden für das ausgewählte Flurstück gegebenenfalls mehrere Bodenrichtwerte zur Auswahl angezeigt, die sich je nach Nutzungsart der Fläche unterscheiden können. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Auswahl des für das Flurstück anzugebenen Bodenrichtwertes. Der Kunde ist in diesem Fall angehalten, vor Abgabe selbständig anhand der in der Software zur Verfügung gestellten Hinweise sowie gegebenenfalls unter Zuhilfenahme externer Hilfsmittel zu prüfen, ob das ausgewählte Flurstück zu teilen und mit verschiedenen Bodenrichtwerten zu bewerten ist. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn mehrere Nutzungsarten für ein Flurstück vorliegen. Der Betreiber nimmt keine Überprüfung des vom Kunden ausgewählten Bodenrichtwertes vor. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die Folgen eines auf Grundlage eines von ihm unzutreffend ausgewählten Bodenrichtwertes errechneten Steuermessbetrages. Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß Artikel 8.
Nach Erhalt der Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag vom zuständigen Finanzamt hat der Kunde die Möglichkeit, über die Funktion Fristenkontrolle über den Reiter „Fristen“ die ihm vorliegenden Bescheide manuell hochzuladen und das Dokumentendatum (Ausstelldatum der Finanzbehörde) einzutragen. Daraufhin berechnet ES Grundsteuer die einmonatige Einspruchsfrist für inländische Empfänger automatisch auf Grundlage des zuvor automatisch ermittelten Bekanntgabedatums des Bescheids nach den Vorgaben der §§ 108 Abs. 3, 122 Abs. 2 Nr. 1 AO. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, das Datum der Bekanntgabe des Bescheids zu überprüfen und bei Abweichungen manuell anzupassen. Insbesondere in den Fällen, in denen sich der Sitz des Empfängers eines Bescheids im Ausland befindet oder der Bescheid tatsächlich zu einem späteren als dem nach der Drei-Tages-Fiktion der Abgabenordnung berechneten Zeitpunkt zugegangen ist, ist das Bekanntgabedatum des Bescheids manuell in der Anwendung zu ändern. Der Betreiber nimmt keine Überprüfung der vom Kunden geänderten Daten vor.
Im Rahmen der Fristenkontrolle wird der Kunde automatisch eine Woche vor Ablauf der Einspruchsfrist über den Ablauf dieser erinnert. Der Zeitpunkt, zu dem die Erinnerung erfolgen soll, kann abweichend von dem automatisch voreingestellten Erinnerungszeitpunkt durch den Kunden in der Anwendung individuell ausgewählt und manuell angepasst werden. Der Kunde ist angehalten, die Richtigkeit der automatischen Fristenberechnung und damit einhergehend der Fristerinnerung auf Grundlage des Bekanntgabedatums eines Bescheids selbständig zu überprüfen und das Bekanntgabedatum ggf. manuell anzupassen.
Bei der automatisch berechneten Frist und der auf Grundlage dieser ermittelten Fristerinnerung handelt es sich ausschließlich um eine unverbindliche Ersteinschätzung für den Kunden oder die durch den Kunden registrierten Nutzer. In keinem Fall ersetzt die automatische Fristberechnung und -erinnerung eine persönliche Prüfung durch einen Träger des steuerberatenden Berufs. Für Schäden, die dem Kunden aufgrund einer unzutreffenden oder unvollständigen Datumseingabe oder infolge eines Fristversäumnisses auf Grundlage eines unzutreffend berechneten Bekanntgabedatums und/oder einer unzutreffenden Fristberechnung und/oder einer unzutreffenden oder fehlenden Fristerinnerung entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Im Übrigen gelten die Regelungen des Artikel 8.
Zudem hat der Kunde nach Erhalt der Bescheide die Möglichkeit, mithilfe der Massenbescheidprüfungsfunktion mit OCR (Optical Character Recognition) über den Reiter „Dokumente“ massenhaft Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag seiner Mandanten im PDF-Format hochzuladen und anhand des optischen Zeichenerkennungstools auslesen zu lassen, um die Bescheide mit der von ES Grundsteuer vorgenommenen Berechnung des Grundsteuerwertes bzw. des Grundsteuermessbetrages in einer Gesamtübersicht zu vergleichen. Stimmt der mittels OCR ausgelesene Wert oder Betrag aus einem Bescheid nicht mit dem Wert oder Betrag der vom Betreiber vorgenommenen Steuerberechnung überein, wird der Kunde in Form einer Statusmeldung über die Abweichung informiert und aufgefordert, den jeweiligen Bescheid manuell zu überprüfen. Der Kunde ist angehalten, den mittels OCR ausgelesenen Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag aus dem jeweiligen Bescheid selbständig mit dem berechneten Wert abzugleichen. Die Bescheidprüfung mittels OCR dient ausschließlich einer unverbindlichen Ersteinschätzung des Kunden oder der durch den Kunden registrierten Nutzer. In keinem Fall ersetzt die mittels OCR vorgenommene Bescheidprüfung eine persönliche Prüfung durch einen Träger des steuerberatenden Berufs. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Kunden bzw. seiner Mandanten aufgrund einer unzutreffend ermittelten und nicht vorgenommenen Überprüfung des Ergebnisses der Bescheidprüfung anhand des jeweiligen Bescheids in Folge eines nicht geltend gemachten Einspruchs entstehen. Im Übrigen gelten die Regelungen des Artikel 8.
Ferner leistet der Betreiber keinerlei Steuerberatungen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).
8.7 Der Betreiber speichert die erstellten Dokumente und erstellt regelmäßig Datensicherungen. Der Betreiber ergreift alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um die Datensicherheit der gespeicherten Dokumente und Adressdaten sicherzustellen. Allerdings haftet der Betreiber nicht für die Speicherung der Dokumente. Allerdings haftet der Betreiber nicht für die dauerhafte Speicherung der Dokumente über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Auf Wunsch kann der Kunde jederzeit bereits erstellte/heruntergeladene Dokumente im Kundenbereich zur eigenen Datensicherung herunterladen. Die Erfüllung der steuerlich- und handelsrechtlich geltenden Aufbewahrungsfristen (§§ 238, 257 HGB; § 147 AO) ist vom in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionsumfang von ES Grundsteuer nicht umfasst.
9 Besondere Bedingungen für Abruf von Dokumenten aus externen Quellen
9.1 Soweit ES Grundsteuer Funktionen enthält, mit denen der Kunde über optionale zahlungspflichtige Zusatzservices Dokumente automatisiert aus externen Quellen (z.B. Grundbuchauszug, Flurkarte, Bestandsnachweis) abruft und in seinem Account hinterlegen kann, gilt Folgendes: Soweit für den Abruf der gewünschten Informationen Zugangsdaten (z. B. Benutzername, Passwort) erforderlich sind, müssen diese dem Betreiber vom Kunden zur Verfügung gestellt und vom Betreiber für zukünftige Abrufe gespeichert werden. Hinweis: Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass die automatisiert abgerufenen und/oder von Partnerunternehmen direkt abgelegten Dokumente sensible und/oder vertrauliche Informationen enthalten können.
9.2 Werden die unter 9.1 genannten Zusatzservices durch dritte Unternehmen angeboten und nur über ES Grundsteuer vermittelt, schließt der Kunde einen gesonderten Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen über die angebotenen Zusatzservices ab. Hierfür können gegebenenfalls andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Der Betreiber von ES Grundsteuer tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler der von dritten Unternehmen über die Software angebotenen Zusatzservices auf. Diese dritten Unternehmen handeln nicht als Erfüllungsgehilfen (§278 BGB) des Betreibers.
9.3 Der Betreiber haftet nicht für Schäden gemäß 8.1, die durch Leistungen entstehen, welche von dritten Unternehmen gemäß 9.2 im Rahmen eines Vertragsabschlusses über Zusatzservices erbracht werden. Hierfür können gegebenenfalls andere Bedingungen gelten.
9.4 Für die Nutzung des automatisierten Dokumentenabrufs muss der Kunde den Dienstleister des Betreibers als dessen Bevollmächtigten beauftragen und dem Dienstleister die Befugnis übertragen, die Informationen in seinem Namen aus der externen Quelle ggf. unter Verwendung der mitgeteilten Zugangsdaten automatisiert abzurufen.
9.5 Die Nutzung des automatisierten Dokumentenabrufs durch ES Grundsteuer unterliegt allein der Verantwortung des Kunden. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Verantwortung für etwaige Verstöße des Kunden gegen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Dritten, die die Nutzung des automatisierten Dokumentenabrufs untersagen.
10 Support und Kundendienst
10.1 Der Betreiber wird Anfragen (per E-Mail) des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software so rasch wie möglich nach Eingang selbst oder durch seinen Dienstleister beantworten. Produktsupport- und Serviceleistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
10.2 Schulungen oder fachliche Beratungsleistungen erfolgen gegen gesonderte Beauftragung und Vereinbarung durch Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
11 Schlussbestimmungen
12.1 Der zwischen den Vertragsparteien bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
12.2 Erfüllungsort ist Stuttgart. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
12.3 Gegen Ansprüche des Betreibers kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages//dieser Vereinbarung einschließlich einer künftig aufgenommenen Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder faktisch/tatsächlich nicht durchführbar sein oder werden, oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, welche - unter Einbeziehung des objektiv Sinnvollen - dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch, soweit der Vertrag//die Vereinbarung Regelungslücken enthalten sollte.
Anlage I: Leistungsbeschreibung
ES Grundsteuer bietet den folgenden, nicht abschließenden Leistungsumfang:
- Erfassung von Stammdaten
- Erfassung von Grundstücken/wirtschaftlichen Einheiten, welche dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet werden
- Erstellung von Feststellungserklärungen/Grundsteuerdeklarationen für das Bundes- und die jeweiligen Ländermodelle (Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland und Sachsen)
- Plausibilitätsprüfung ggü. ELSTER ERiC vor Versand der Feststellungserklärungen mit Rückmeldungen zur Fehlerbehebung
- Einholung und Erfassung von Freigaben im Prozess
- Übertragung über die ELSTER Schnittstellen (ERiC) via Zertifikat des Software-Herstellers an die Finanzverwaltung
- Bescheidprüfung
- Upload von Dokumenten
- Anlage der wirtschaftlichen Einheiten über ein CSV/Excel Import
- Benutzerberechtigung mit Zugriffsbeschränkung für
Freigabe von Feststellungserklärungen
ELSTER-Übertragung an die Finanzverwaltung
Niederlassungen
Mandanten - 2-Faktor Authentifizierung
- Exportmöglichkeit von
beim Finanzamt eingereichter Feststellungserklärung
ELSTER Versandprotokoll
hinterlegten Dokumente
erfassten Daten zu den wirtschaftlichen Einheiten
Einzelne Funktionen werden nicht direkt von Beginn an zur Verfügung stehen und entsprechend des Entwicklungsfortschrittes sukzessive freigeschaltet. Der Funktionsumfang kann darüber hinaus stetig erweitert werden.
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