Das Schema des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer (APS) ist eines der wesentlichen Handelsinstrumente der EU. Die Beseitigung bzw. Senkung von Einfuhrzöllen durch das System soll die Integration von Entwicklungsländern in die Weltwirtschaft erleichtern. Dies soll die Armut verringern und die Entwicklung fördern. Im Jahr 1971 eingeführt, wird APS immer wieder reformiert. Ziel der letzten Reform am 01.01.2014 war es, die Zollpräferenzen auf Länder zu fokussieren, die am meisten darauf angewiesen sind, vor allem Entwicklungsländer (Least Developed Countries, LDC).
Das APS-Schema 2014 ist zehn Jahre lang gültig, bis zum 31.12.2023, und gilt für die am wenigsten entwickelten Länder unbegrenzt. Es unterliegt fortwährenden Änderungen. Allgemein umfasst das APS-Schema drei Regelungen:
- Standard-APS - für Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen
- APS+ - Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung
- EBA - zollfreier Zugang zum EU-Binnenmarkt für alle Waren außer Waffen und Munition (Everything but Arms - Alles außer Waffen).
Ab 01.01.2024 würden weder die APS-Regel noch die APS+ -Regel Anwendung finden. Als Konsequenz würden höhere Zölle erhoben. Es wäre mit einem erheblichen Rückgang der Ausfuhren bei bestimmten Sektoren (z.B. Spinnstoffe und Bekleidung, Lederwaren und Schuhen, etc.) zu rechnen.
Daher hat die EU am 22.09.2021 einen Vorschlag für eine neue Verordnung vorgestellt. Darin soll das bisherige APS-Schema reformiert werden. Kernpunkte der Reform sind:
- Besonderer Fokus auf die LDC
- Einhaltung von Umwelt- und Klimaschutzübereinkommen
- Höhere Flexibilität (Rücknahme von Präferenzen in dringenden Fällen, Überwachung und Umsetzung der APS+ -Verpflichtungen)
Neben der Erneuerung ab 01.01.2024 werden außerdem Streichungen von Ländern vorgenommen.
Die Kommission prüft jährlich zum 01.01. den Status der gelisteten Länder. Zuletzt wurde Armenien zum 01.01.2022 gestrichen. Ab dem 01.01.2023 wird Vietnam ebenfalls gestrichen; mit diesem Land gilt seit 01.08.2020 ein Freihandelsabkommen.
Hinweis: Es ist zu empfehlen, den Vorschlag der EU-Kommission im Hinterkopf zu behalten. Für die Unternehmen stellt die Verlängerung und Verbesserung des APS-Schemas einen Vorteil dar. Ab dem 01.01.2023 muss beachtet werden, dass eine Präferenzbehandlung für Waren aus dem Vietnam „nur“ noch nach dem FTA möglich ist. Auf einen eventuellen Anpassungsbedarf wird hingewiesen.