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Steuerberatung

Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) im Umbruch?

Das APS-Schema 2014 läuft am 31.12.2023 aus. Ein ers­ter Um­bruch macht sich mit Strei­chung Viet-nams aus dem Stan­dard-APS mit Wir­kung zum 01.01.2023 be­merk­bar. Die EU-Kom­mis­sion hat im Sep­tem­ber 2021 be­reits einen Vor­schlag zur Re­form des APS vor­ge­stellt. Als nächste Schritte ste­hen die Erörte­rung und An­nahme der Ände­run­gen von EU-Par­la­ment und Rat an.

Das Schema des All­ge­mei­nen Präfe­renz­sys­tems für Ent­wick­lungsländer (APS) ist ei­nes der we­sent­li­chen Han­dels­in­stru­mente der EU. Die Be­sei­ti­gung bzw. Sen­kung von Ein­fuhrzöllen durch das Sys­tem soll die In­te­gra­tion von Ent­wick­lungsländern in die Welt­wirt­schaft er­leich­tern. Dies soll die Ar­mut ver­rin­gern und die Ent­wick­lung fördern. Im Jahr 1971 ein­geführt, wird APS im­mer wie­der re­for­miert. Ziel der letz­ten Re­form am 01.01.2014 war es, die Zollpräfe­ren­zen auf Länder zu fo­kus­sie­ren, die am meis­ten dar­auf an­ge­wie­sen sind, vor al­lem Ent­wick­lungsländer (Least De­ve­lo­ped Coun­tries, LDC).

Das APS-Schema 2014 ist zehn Jahre lang gültig, bis zum 31.12.2023, und gilt für die am we­nigs­ten ent­wi­ckel­ten Länder un­be­grenzt. Es un­ter­liegt fortwähren­den Ände­run­gen. All­ge­mein um­fasst das APS-Schema drei Re­ge­lun­gen:

  • Stan­dard-APS - für Länder mit nied­ri­gem oder mitt­le­rem Ein­kom­men
  • APS+ - Son­der­re­ge­lung für nach­hal­tige Ent­wick­lung und ver­ant­wor­tungs­volle Staatsführung
  • EBA - zoll­freier Zu­gang zum EU-Bin­nen­markt für alle Wa­ren außer Waf­fen und Mu­ni­tion (Ever­ything but Arms - Al­les außer Waf­fen).

Ab 01.01.2024 würden we­der die APS-Re­gel noch die APS+ -Re­gel An­wen­dung fin­den. Als Kon­se­quenz würden höhere Zölle er­ho­ben. Es wäre mit einem er­heb­li­chen Rück­gang der Aus­fuh­ren bei be­stimm­ten Sek­to­ren (z.B. Spinn­stoffe und Be­klei­dung, Le­der­wa­ren und Schu­hen, etc.) zu rech­nen.

Da­her hat die EU am 22.09.2021 einen Vor­schlag für eine neue Ver­ord­nung vor­ge­stellt. Darin soll das bis­he­rige APS-Schema re­for­miert wer­den. Kern­punkte der Re­form sind:

  • Be­son­de­rer Fo­kus auf die LDC
  • Ein­hal­tung von Um­welt- und Kli­ma­schutzübe­rein­kom­men
  • Höhere Fle­xi­bi­lität (Rück­nahme von Präfe­ren­zen in drin­gen­den Fällen, Über­wa­chung und Um­set­zung der APS+ -Ver­pflich­tun­gen)

Ne­ben der Er­neue­rung ab 01.01.2024 wer­den außer­dem Strei­chun­gen von Ländern vor­ge­nom­men.

Die Kom­mis­sion prüft jähr­lich zum 01.01. den Sta­tus der ge­lis­te­ten Länder. Zu­letzt wurde Ar­me­nien zum 01.01.2022 ge­stri­chen. Ab dem 01.01.2023 wird Viet­nam eben­falls ge­stri­chen; mit die­sem Land gilt seit 01.08.2020 ein Frei­han­dels­ab­kom­men.

Hin­weis: Es ist zu emp­feh­len, den Vor­schlag der EU-Kom­mis­sion im Hin­ter­kopf zu be­hal­ten. Für die Un­ter­neh­men stellt die Verlänge­rung und Ver­bes­se­rung des APS-Sche­mas einen Vor­teil dar. Ab dem 01.01.2023 muss be­ach­tet wer­den, dass eine Präfe­renz­be­hand­lung für Wa­ren aus dem Viet­nam „nur“ noch nach dem FTA möglich ist. Auf einen even­tu­el­len An­pas­sungs­be­darf wird hin­ge­wie­sen.

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