Drei Monate nach dem Wechsel fragen wir bei Dr. Oliver Schmidt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, nach, wie er bei Ebner Stolz aufgenommen wurde.
Herr Dr. Schmidt, Sie, Ihre Kollegen und Teamkollegen kommen von einer sehr etablierten Stuttgarter Anwaltskanzlei zu Ebner Stolz. Was waren die Beweggründe für Ihren Wechsel?
Bereits in der Vergangenheit haben Menold Bezler und Ebner Stolz als befreundete Kanzleien eng zusammengearbeitet. So wurden wir von Ebner Stolz bei rechtlichen Fragen als
externer Berater hinzugezogen bzw. haben wir die Kollegen von Ebner Stolz eingeschaltet, wenn es um steuerliche Beratung oder um Themen rund um den Jahresabschluss
ging. Uns wurde klar, dass die Beratung aus einer Hand essenziell und von großem Vorteil für die Mandanten ist. Dies gilt umso mehr, als die einzelnen Bereiche immer komplexer und Spezialisierungen erforderlich werden. Werden alle Leistungsspektren aus einem Beratungshaus abgedeckt, kann viel effizienter gearbeitet werden.
Inwiefern?
Nun, die Interessenlage ist dieselbe und die Abstimmungswege sind einfach kürzer. Wir arbeiten mit derselben EDV und nutzen spezielle digitale Tools, setzen auf denselben Datengrundlagen auf, können uns schneller abstimmen – und natürlich noch viel besser ein passendes Beratungsteam für den konkreten Mandanten und die konkrete Aufgabenstellung stellen.
Sie waren Gründungspartner von Menold Bezler. Jetzt sind Sie Partner bei Ebner Stolz. Bestehen Unterschiede in der Beratungspraxis einer klassischen Rechtsanwaltskanzlei und einer multidisziplinären Prüfungs- und Beratungsgesellschaft?
In der Tat bestehen Unterschiede. Bei Ebner Stolz wird vernetzter und in Teams gedacht.
Rechtsanwälte einer klassischen Anwaltskanzlei sind dagegen häufig weniger vernetzt. Gerade das Arbeiten im fachübergreifenden Team schafft aber Mehrwerte für den Mandanten. Bei Ebner Stolz vereinen wir die Aspekte aus Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung sowie Unternehmensberatung. Dadurch können wir umfassende ganzheitliche Lösungen für den Mandanten schaffen. Genau das braucht der Mittelstand.
Ebner Stolz ist als multidisziplinäre Beratungsgesellschaft auch sehr visionär unterwegs. Dies betrifft vor allem die Themen Digitalisierung und Internationalisierung. Bei Ebner Stolz wird viel in digitale Tools und das internationale Netzwerk investiert – zum Wohle der Mandanten und für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
Und wie sieht es mit der Unternehmenskultur aus?
Wir sind bei Ebner Stolz mit offenen Armen empfangen worden. Das näher dran konnten wir im wahrsten Sinne des Wortes spüren. Wir konnten uns vor Vorstellungsrunden und Einführungskursen kaum retten. So hat schon ein sehr intensives Kennenlernen stattgefunden und wir konnten uns schnell integrieren. Jetzt gehen wir auf Vorstellungstour – die Kollegen nehmen uns mit zu ihren Mandanten. Auch haben wir schon Brücken zu unseren Anwaltskollegen in Köln, Hamburg und den übrigen Standorten gebaut. Gemeinsam wollen wir den Anwaltsbereich bei Ebner Stolz zu einer gleichwertigen vierten Säule an allen Standorten ausbauen.
Ebner Stolz hat ja schon bisher steuerzentrierte Rechtsberatung angeboten. Im Beratungsspektrum standen dabei Gesellschaftsrecht, Nachfolgegestaltungen und Transaktionen. Hat sich das Beratungsspektrum durch das Hinzukommen der Rechtsanwälte erweitert?
Ja, Ebner Stolz ist jetzt insgesamt in der Rechtsberatung breiter aufgestellt. Bisher waren der Kölner und Hamburger Standort den Stuttgartern einen Schritt voraus. Neben der steuerzentrierten Rechtsberatung gibt es an diesen Standorten schon länger Anwälte aus anderen Disziplinen. Diese Lücke wird jetzt aber auch in Stuttgart geschlossen.
Welche Anwaltsleistungen kann das klassische mittelständische Unternehmen nun in Anspruch nehmen?
Unser Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Gestaltungsberatung – und das branchen
übergreifend. Hier ziehen wir vom Arbeitsrecht, über das Energierecht, das Gesellschaftsrecht, das Immobilienrecht, Nachfolgeberatung, M&A mitsamt dem Wettbewerbsrecht über Restrukturierungsberatung alle Register. Zunehmend digitalisieren
Unternehmen ihre Geschäftsprozesse. Hier begleiten unsere Spezialisten im IT-Recht.
Ich persönlich bin im Gesellschaftsrecht und in der M&A-Beratung zu Hause.
Unser Credo lautet, lieber gestalten als streiten. Unter uns Rechtsanwälten sind aber auch Forensiker, wie etwa Dr. Holger Kierstein bei Gesellschafterauseinandersetzungen oder Dr. Sven Gläser als Steuerstrafrechtler.
Nun ein Fazit zum Ende des Gesprächs? Wie bewerten Sie persönlich den Wechsel zu Ebner Stolz?
Sie können sich vorstellen, dass ein äußerst turbulentes Jahr hinter uns liegt. Einen solchen Schritt macht man nicht unbedacht. Er ist dennoch voller Zweifel und Emotionen, denn man weiß im Voraus nie, ob es richtig ist, was man tut. Im Nachhinein kann ich sagen, dass es für meine Kollegen und mich die absolut richtige Entscheidung war.