In ihrem Aufsatz „Neuregelung von Abführungsdivergenzen durch das Einlagemodell (§ 14 Abs. 4 KStG i. d. F. KStG 2022)“ der in der Zeitschrift GmbH-StB 2023, Seite 79 bis 85 erschienen ist, stellen die Autoren zunächst die Grundzüge des sog. Einlagemodells und dessen Auswirkungen auf die Beratungspraxis dar. Dieses löst die bisherige Ausgleichspostenregelung ab, sodass organschaftliche Abführungsdivergenzen aufgrund eines vom handelsrechtlichen Ergebnis abweichenden steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft ab dem Veranlagungszeitraum 2022 als Einlage bzw. Einlagerückgewähr behandelt werden.
Im zweiten Teil des Beitrags gehen Harald Schwetlik und Dr. Holger Mach auf ausgewählte praxisrelevante Sonderfragen ein. U. a. erläutern sie, wie ein Ertrag aus der Auflösung eines bisherigen passiven Ausgleichspostens vermieden werden kann. Zudem gehen sie auf die Besonderheiten bei Umwandlungen, bei denen eine Organgesellschaft aufnehmender Rechtsträger ist, und bei mittelbaren Organschaften ein.