Wiederum hatte sich ein Gericht mit der Anwendung der Vereinfachungsregelung bei missglückten Dreiecksgeschäften wegen fehlerhafter Rechnungsstellung eines österreichischen Unternehmers als mittlerem Unternehmer zu befassen.
Mit Urteil vom 08.12.2022 (Rs. C-247/21, Luxury Trust Automobil GmbH, DStR 2022, S. 2675) verneinte der EuGH die Anwendbarkeit der Vereinfachungsregelung, da der Enderwerber mangels ordnungsgemäßer Rechnungen des mittleren Unternehmers nicht wirksam zum Steuerschuldner bestimmt wurde. Nunmehr hatte das Österreichische Bundesfinanzgericht über einen ähnlichen Fall zu entscheiden, in dem im Jahr 2015 die Rechnungen für in den Jahren 2011 bis 2014 ausgeführte innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte berichtigt wurden. Anders als in der Luxury Trust-Entscheidung konnten die berichtigten Rechnungen auch dem Endabnehmer zugestellt werden, da es sich nicht um sog. missing trader handelte.
Das Österreichische Bundesfinanzgericht erkennt diese Korrekturen nun mit Wirkung ex nunc, also im Jahr der Korrektur, an und lässt damit die Heilung der missglückten Dreiecksgeschäfte zu.
Hinweis: Diese Sichtweise vertrat bereits die Generalanwältin in ihren Schlussanträgen, auf die das Österreichische Bundesfinanzgericht mehrfach Bezug nimmt. Die Bestätigung der grundsätzlichen Heilungsmöglichkeit bei missglückten Dreiecksgeschäften durch die vorliegende Entscheidung ist sehr zu begrüßen und deckt sich mit der von uns vertretenen Auffassung. Auch wenn die Entscheidung in Deutschland keine unmittelbare Wirkung entfallen dürfte, kann eine Bezugnahme darauf bei der Abstimmung mit den inländischen Finanzbehörden unter Umständen hilfreich sein. Weitere Informationen zur EuGH-Entscheidung Luxury Trust Entscheidung, entnehmen Sie bitte unserem Newsletter.