Die Übermittlung dieser länderbezogenen Berichte erfolgt vorläufig noch per De-Mail. Laut BMF-Schreiben vom 11.7.2017 (Az. IV B 5 - S 1300/16/10010 :002) ist der Bericht nach dem XML-Format zu erstellen.
Hinweis
Der Bericht kann insgesamt in englischer Sprache übermittelt werden. Das BMF führt in Tabellen, die dem Schreiben vom 11.7.2017 als Anlagen beigefügt sind, ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben in § 138a AO auf, welche Angaben der Country-by-Country Report enthalten muss bzw. welche zusätzlichen Informationen (diese aber zwingend in englischer Sprache) gemacht werden können.
Unternehmen, die Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe sind und im vorangegangenen Wirtschaftsjahr einen Umsatz ab 100 Mio. Euro ausweisen, müssen zudem für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, ihre Verrechnungspreisdokumentation in eine landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation (Local-File) und eine Stammdokumentation (Master-File) gliedern (§ 90 Abs. 3 Satz 2 AO). Diese neuen Anforderungen wurden in die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung (GAufzV) eingearbeitet, die am 23.5.2017 durch das BMF dem Bundesrat vorgelegt wurde und der der Bundesrat am 7.7.2017 zustimmte.
Hinweis
In der GAufzV werden detailliert Vorgaben zu den erforderlichen Inhalten des Local File und des Master File gemacht. Local Files müssen die Anforderungen an die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation nach § 4 GAufzV erfüllen. Diese umfassen
- allgemeine Informationen über die Beteiligungsverhältnisse,
- den Geschäftsbetrieb und den Organisationsaufbau,
- Aufzeichnungen über Geschäftsbeziehungen des Unternehmens,
- eine Funktions- und Risikoanalyse sowie
- eine Verrechnungspreisanalyse.
- eine grafische Darstellung des Organisationsaufbaus der Unternehmensgruppe,
- eine Übersicht über bedeutende Faktoren für den Gesamtgewinn der Unternehmensgruppe sowie
- Beschreibungen der Lieferketten für die Produkte oder Dienstleistungen der Unternehmensgruppe, auf die jeweils mehr als 5 % der Umsatzerlöse der Gruppe entfallen.