Das Anlageverzeichnis zur Anlage EÜR ist ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Dies wurde auf Bund-Länder-Ebene beschlossen und mit Erlass vom 11.10.2017 durch die Finanzbehörde Hamburg bekannt gegeben (Az. S 2142 - 2017/004 - 52, DStR 2018, S. 413). In diesem Zusammenhang wurde auch die Nichtbeanstandungsgrenze aufgehoben. Somit darf eine formlose Gewinnermittlung auch bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro nicht mehr eingereicht werden.
Es darf keine formlose Gewinnermittlung bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro eingereicht werden.