Laut der Pressemitteilung des Ministeriums vom 30.08.2021 sollen dadurch die bereits bestehende Möglichkeiten, anonyme Anzeigen telefonisch, schriftlich, persönlich oder per E-Mail an die Finanzverwaltung zu richten, um eine Online-Lösung ergänzt werden. Durch die vorgesehenen Pflichtfelder bei der Online-Meldung erhofft sich die baden-württembergische Finanzverwaltung mehr qualifizierte Angaben und damit eine Steigerung der Qualität anonymer Anzeigen. Trotz der Anonymität des Hinweisgebers soll über einen digitalen Postkasten die Möglichkeit eines anonymen Dialogs bestehen, so dass Rück- und Nachfragen gestellt werden können.
Auf die vielstimmige Kritik an der Einführung des Hinweisgeberportals (s. z. B. FAZ vom 01.09.2021) erklärte der baden-württembergische Finanzminister, Dr. Danal Bayaz, dass ein einfacher Hinweis auf eine etwaige Steuerhinterziehung - etwa im Sinne eines Anschwärzens - ausdrücklich nicht genüge. Vielmehr müssten die Anzeigen gut begründet sein. Es gehe letztlich auch nur darum, „relevante Fälle von Steuerbetrug“ zu erfassen.