Bei den Anpassungen des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes (UBRegG) handelt es sich um eine Folgeänderung nach dem MoPeG. Im Zuge des MoPeG wurde zum 01.01.2024 das Gesellschaftsregister, in welches Gesellschaften bürgerlichen Rechts eingetragen werden können, eingeführt. Dieses führt für das Basisregister für Unternehmen relevante Einheiten.
Ab dem 01.01.2024 wird die Datenübermittlung aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder an das Basisregister für Unternehmen neben den Daten aus Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister auch Daten aus dem Gesellschaftsregister enthalten. § 3 Abs. 1 Buchst. aa S. 1 Nr. 3 UBRegG sieht aus diesem Grund eine Ergänzung der im Basisregister als Unternehmen geführten Einheiten um die Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor.
Hinweis: Das Änderungsgesetz passierte am 15.12.2023 den Bundesrat und wurde am 28.12.2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 404 vom 28.12.2023) veröffentlicht. Es trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.