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International

Anrechnung chinesischer Quellensteuer auf Dividenden

Deut­sche An­le­ger kau­fen Ak­tien chi­ne­si­scher Un­ter­neh­men häufig über den Börsen­platz Hong­kong. Ver­ein­zelt sind chi­ne­si­sche Un­ter­neh­men aber auch in Deutsch­land ge­lis­tet. Maßgeb­lich für die An­rech­nung von Quel­len­steu­ern auf Di­vi­den­den ist - so das BMF - je­doch in je­dem Fall das DBA China.

Das BMF the­ma­ti­siert mit Schrei­ben vom 31.03.2022 (Az. IV C 1 - S 2283-c/19/10012 :004, DStR 2022, S. 721) die ver­schie­de­nen Ak­ti­en­ka­te­go­rien chi­ne­si­scher Un­ter­neh­men, die sich abhängig von den je­wei­li­gen Han­delsplätzen un­ter­schei­den. Die für deut­sche An­le­ger wich­tigs­ten Börsenplätze sind Hong­kong (H-Ak­tien) und teil­weise auch die Frank­fur­ter Wert­pa­pierbörse, bei wel­cher ver­ein­zelt sog. D-Ak­tien im CEINEX D-Share Markt ge­lis­tet sind.

In al­len Fällen rich­ten sich die An­rech­nungsmöglich­kei­ten für die ein­be­hal­tene chi­ne­si­sche Quel­len­steuer auf Di­vi­den­den nach dem DBA China. Da­bei ist un­abhängig von der Be­zeich­nung der Quel­len­steuer bei Streu­be­sitz laut DBA China höchs­tens eine Quel­len­steuer in Höhe von 10 % auf die in Deutsch­land an­fal­lende Steuer im Rah­men der Ver­an­la­gung an­zu­rech­nen.

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