Das BMF thematisiert mit Schreiben vom 31.03.2022 (Az. IV C 1 - S 2283-c/19/10012 :004, DStR 2022, S. 721) die verschiedenen Aktienkategorien chinesischer Unternehmen, die sich abhängig von den jeweiligen Handelsplätzen unterscheiden. Die für deutsche Anleger wichtigsten Börsenplätze sind Hongkong (H-Aktien) und teilweise auch die Frankfurter Wertpapierbörse, bei welcher vereinzelt sog. D-Aktien im CEINEX D-Share Markt gelistet sind.
In allen Fällen richten sich die Anrechnungsmöglichkeiten für die einbehaltene chinesische Quellensteuer auf Dividenden nach dem DBA China. Dabei ist unabhängig von der Bezeichnung der Quellensteuer bei Streubesitz laut DBA China höchstens eine Quellensteuer in Höhe von 10 % auf die in Deutschland anfallende Steuer im Rahmen der Veranlagung anzurechnen.