Mit der Durchführungsverordnung EU 2018/1012 vom 17.7.2018 hat die EU-Kommission die vorläufigen Antidumpingzölle auf E-Bikes aus China, welche derzeit unter den KN-Codes 8711 60 10 und ex 8711 60 90 (TARIC-Code 8711609010) eingereiht werden (lesen Sie hierzu auch diesen Beitrag), festgesetzt.
Diese gelten zunächst für sechs Monate und fallen nicht so hoch aus wie zunächst angekündigt. Die zu Beginn der zollamtlichen Erfassung geschätzte zukünftige Zollschuld von 189 % wurde nicht beibehalten. In Folge der Untersuchungen setzte die Kommission den vorläufigen Antidumpingzollsatz in der Spitze auf 83,6 % fest.
Die entsprechende Durchführungsverordnung, welche die betroffenen Hersteller benennt sowie die festgesetzten Zölle auflistet, kann hier eingesehen werden, Importeure können jetzt mit absoluten Zahlen kalkulieren.