Im Anschluss an die im Jahr 2022 eingeleitete Auslaufs- und Interimsüberprüfung wurde mit den Durchführungsverordnungen (DVO) (EU) 2023/934 und (EU) 2023/935 die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhr hochfester Garne aus Polyestern mit chinesischem Ursprung beschlossen. Beide Verordnungen sind am 13.05.2023 in Kraft getreten.
Betroffen sind hochfeste Garne aus Polyester mit der KN-Position 5402 2000. Die Höhe des endgültigen Antidumpingzollsatzes ist abhängig vom Hersteller der Ware und liegt zwischen 6,9 % und 23,7 %. Aufstellungen der betroffenen Hersteller und den dazugehörigen Antidumpingzollsätzen finden sich jeweils unter Art. 1 Abs.1 und 2 der DVO (EU) 2023/934 als auch der DVO (EU) 2023/935.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Nähgarne und für die Herstellung von Nähgarnen bestimmte gezwirnte Garne mit Z-Drehung, fertig zum Färben und zur Ausrüstung, locker aufgewickelt auf mit Löchern versehene Kunststoffspulen.
Hinweis: Betroffene Unternehmen sollten bereits bei der Beschaffungsplanung überprüfen, ob Antidumpingzölle anfallen, damit dies bei der Preiskalkulation berücksichtigt werden kann.