Die maßgebliche Antidumpinguntersuchung wurde am 24.06.2021 durch die Europäische Kommission auf Antrag vom Verband der Europäischen Stahlhersteller eingeleitet. Im Ergebnis folgt nun die Einführung des Antidumpingzolls mit der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2022/1395 vom 11.08.2022.
Betroffen sind flachgewalzte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus dem Kapitel 72 der Kombinierten Nomenklatur (KN) mit Ursprung in Russland und der Türkei. Die Höhe des endgültigen Antidumpingzollsatzes wird abhängig vom Hersteller der Ware bestimmt und liegt zwischen 2,4 % und 37,4 %. Eine Aufstellung der betroffenen Hersteller und zugehörigen Zollsätze, bspw. der endgültige Antidumpingzollsatz von 31,3 % auf Waren des russischen Herstellers „PAO Severstal“, sowie eine Auflistung der KN-Nummern der betroffenen Produkte, wie Stahlbleche und -bänder, findet sich in Artikel 1 Absatz 1 und 2 der DVO (EU) 2022/1395.
Ausgenommene von der Regelung sind Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, aus Silicium-Elektrostahl und aus Schnellarbeitsstahl, sowie nur warm- oder nur kaltgewalzte Erzeugnisse.
Hinweis: Einige Stahlerzeugnisse sind nun sowohl von den Schutzzöllen der DVO (EU) 2019/159 als auch von dem eingeführten Antidumpingzoll betroffen. Um eine gleichzeitige Erhebung zu verhindern, wird für die Dauer der gleichzeitigen Anwendung der Schutzzölle und der Antidumpingzölle die Erhebung der Antidumpingzölle ausgesetzt. Es wird nur der außerhalb des Kontingents anwendbare Zollsatz der Schutzmaßnahme erhoben. Importeure von Stahlerzeugnissen sollten daher prüfen, ob und von welchen Maßnahmen sie betroffen sind.