Im Schreiben vom 11.11.2021 geht das BMF u. a. darauf ein, in welchen Fällen begünstigte FuE-Vorhaben gegeben sind und welche förderfähigen Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage eingehen, die für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.06.2026 auf 4 Mio. Euro verdoppelt wurde. Weiter enthält das BMF-Schreiben umfassende Ausführungen zum zweistufigen Verfahren zur Erlangung der Forschungszulage, wozu zunächst ein Bescheinigungsverfahren durchgeführt werden muss und anschließend die Festsetzung der Forschungszulage erfolgt.
Zudem stellt das BMF ein Muster zur Stundenaufzeichnungen für FuE-Tätigkeiten in einem begünstigten FuE-Vorhaben zur Verfügung. Die Verwendung des Musters ist optional.