Am 13.3.2018 beschloss der Rat der EU, repräsentiert durch die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten, den Entwurf einerRichtlinie zur Einführung einer EU-weiten Meldepflicht u. a. für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Bankberater über grenzüberschreitende Steuersparmodelle (s. auch Pressemitteilung des Rats vom 13.3.2018 ). Demnach sollen die Berater Informationen über Steuersparmodelle, mit denen durch Finanztransaktionen oder Einkünfteverlagerungen ins Ausland Steuern vermieden oder hinterzogen werden, an die nationalen Behörden unter Angabe der Namen der diese Modelle nutzenden Mandanten melden müssen. Diese Informationen sollen in den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den Staaten einbezogen werden.
Hinweis
Die EU-Staaten sollen bis 31.12.2019 entsprechende nationale Regelungen schaffen, die ab 1.7.2020 anzuwenden sind. Da es den Angehörigen der betroffenen Berufsgruppen in Deutschland auf Grund ihrer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht untersagt ist, Informationen über ihre Mandanten an Dritte weiterzugeben, soll hier die Anzeigepflicht den Steuerzahler selbst treffen.