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Arbeitgeber sind ab sofort zur Zeiterfassung verpflichtet!

Nach einem ak­tu­el­len Be­schluss des Bun­des­ar­beits­ge­richts vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind alle Ar­beit­ge­ber ver­pflich­tet, ein Sys­tem ein­zuführen, mit dem die ge­samte von den Ar­beit­neh­mern ge­leis­tete Ar­beits­zeit zu er­fas­sen ist. Nun lie­gen auch die Ur­teilsgründe vor. Dar­aus er­gibt sich ex­pli­zit, dass die um­fas­sende Zeit­er­fas­sungs­pflicht ab so­fort gilt.

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