Zentraler Baustein der Energiewende ist das Eneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes wird durch eine besondere Ausgleichsregelung die Belastung stromkosten- und handelsintensiver Unternehmen aus dem Umbau der Stromversorgung reduziert. Die Regelungen der Ausgleichsregelungen mussten auch nach Vorgaben der EU weiterentwickelt werden. Seit Mitte April 2014 liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen vor. Das Gesetz soll zum 1. August 2014 in Kraft treten.
In unserem Arbeitsfrühstück wollen wir Ihnen schwerpunktmäßig die Neuregelungen rund um das EEG 2014 sowie die Bestandsregelungen aus den bisherigen Gesetzesregelungen darstellen.
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte stromkosten- und handelsintensiver Unternehmen sowie an Unternehmen, welche bislang von den Regelungen der EEG profitierten.
Inhalte
Ziel unseres Seminars ist es, Sie zeitnah und umfassend über den Inhalt und die Chancen des Gesetzes zur Reform der besonderen Ausgleichsregelung zu informieren.
Das Seminar hat folgende Schwerpunkte:
- Welche Branchen haben nach Anlage 4 des EEG 2014 (vgl. § 61 Abs. 1 EEG) dem Grunde nach noch Anspruch auf Begrenzung der zu zahlenden EEG-Umlage?
- Welche Voraussetzungen müssen die Unternehmen erfüllen, um die Ausgleichsregelungen des § 61 und § 62 EEG in Anspruch nehmen zu können? Die Ermittlung der Kennzahl Stromkostenintensität wird ausführlich anhand von Beispielen erklärt.
- Darstellung, wie bei einem positiven Bescheid die Höhe der EEG-Umlage zu berechnen ist.
- Darstellung der Härtefallregelung, die bei Unternehmen greift, die vor der Gesetzesnovellierung die besondere Ausgleichsregelung nutzten und zukünftig nicht mehr anspruchsberechtigt sind.
- Ablauf des Antragsverfahrens. Ein Antrag selbst muss in 2014 (einmalig) bis 30. September 2014 (materielle Ausschlussfrist) abgegeben worden sein.
In unserem Praxisseminar wollen wir mit den Teilnehmern ins Gespräch kommen und sehr gerne ihre Fragen beantworten. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns im Vorfeld besondere Themenwünsche oder Fragen zusenden würden.
Die Teilnahme ist kostenlos.