Das BMF aktualisiert mit Schreiben vom 3.5.2018 seine bisherigen Ausführungen (BMF-Schreiben vom 12.11.2014) zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen.
Angepasst wurden u. a. die Ausführungen zur Besteuerung von Abfindungen unter Beachtung des ab dem Veranlagungszeitraum 2017 anzuwendenden § 50d Abs. 12 EStG. Zudem wird das Merkblatt zur Steuerfreistellung von ausländischen Einkünften gemäß § 50d Abs. 8 EStG (BMF vom 21.7.2005) in das aktuelle Schreiben integriert.