„Wieder einmal stellt der Europäische Gerichtshof geltendes deutsches Urlaubsrecht auf den Kopf“ lautete die Schlagzeile, als die Luxemburger Richter im vergangenen Jahr entschieden, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer auffordern müssen, ihren Urlaub zu nehmen, da dieser ansonsten nicht verfällt. Und tatsächlich wurde die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaub in den vergangenen zehn Jahren regelrecht revolutioniert. Wir wollen Ihnen in unserer Veranstaltung Orientierung und einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen geben.
Ob sich der Gesetzgeber bei der Befristung von Arbeitsverträgen noch in dieser Legislaturperiode zu Änderungen durchringen wird, darf mit Spannung erwartet werden. Der Koalitionsvertrag jedenfalls sieht einschneidende Änderungen bei der sachgrundlosen Befristung vor. Doch auch jetzt schon ist bei der zeitlichen Begrenzung von Arbeitsverhältnissen Vorsicht geboten. Die wichtigsten Fallstricke werden wir Ihnen vorstellen, damit Sie bei entsprechenden Vereinbarungen auf der sicheren Seite sind.
Flexible und grenzüberschreitende Arbeitsmodelle sind in einer sich wandelnden Arbeitswelt gefragter denn je. Deshalb beleuchten wir im dritten Teil des Arbeitsrecht-Frühstücks die rechtlichen Besonderheiten bei Arbeitsverhältnissen mit wechselnden Arbeitsorten einschließlich Home Office und widmen uns insbesondere dem Einsatz von Arbeitnehmern, die im In- und Ausland tätig werden. Neben den arbeitsrechtlichen Aspekten werden hier auch sozialversicherungs- und steuerrechtliche Themen behandelt.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 60,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. In der Gebühr enthalten sind Seminarunterlagen, Getränke und ein Imbiss.