Der EuGH hatte bereits mit seinem sog. Stechuhr-Urteil vom 14.05.2019 (Az. C-55/18 CCOO) klargestellt, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber zu einer Einführung von Zeiterfassungssystemen verpflichten müssen. Bislang konnten Arbeitgeber in Deutschland die gesetzgeberische Umsetzung des Urteils abwarten. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 wird dieses Thema nun allerdings brisant. Denn aus den zwischenzeitlich vorliegenden Urteilsgründen ergibt sich explizit, dass die umfassende Zeiterfassungspflicht ab sofort gilt.
Was genau das Urteil des BAG konkret für Arbeitgeber bedeutet, wie ein solches Zeiterfassungssystem aussehen muss und welche Auswirkungen das z. B. auf mobiles Arbeiten hat, bespricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer mit Eva Einfeldt, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei Ebner Stolz in Köln.
Bearbeitungsstand: 16.01.2023