Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz wird u. a. die im Außensteuergesetz geregelte Hinzurechnungsbesteuerung umfassend modifiziert und die Vorgaben zur Wegzugsbesteuerung geändert. Zudem findet sich darin eine neue Regelung zur Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs bei Besteuerungsinkongruenzen. In dem nun vom Bundestag beschlossenen Gesetz ist eine gemäß den Empfehlungen des Bundestags-Finanzausschusses im Vergleich zum Gesetzentwurf leicht modifizierte Version dieser Neuregelung enthalten. Auch wurde entsprechend den Beschlussempfehlungen im Bereich der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte eine zusätzliche Regelung zu umgekehrt hybriden Rechtsträgern aufgenommen.
Auch das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz hat der Bundestag in der punktuell durch die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses modifizierten Fassung des Gesetzentwurfs angenommen. Kernelement dieses Gesetzgebungsverfahrens ist die Einführung eines Optionsmodells für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften. Diese können künftig beantragen, wie eine Körperschaft besteuert zu werden. Basierend auf den Beschlussempfehlungen wurde zuletzt noch die Möglichkeit ergänzt, den Antrag zur Optionsausübung bereits in 2021, spätestens aber einen Monat vor Beginn des nächsten Wirtschaftsjahres, stellen zu können. Damit können bei entsprechender Antragstellung die Folgen der Optionsausübung bereits in 2022 greifen.