In seinem Schreiben vom 08.07.2021 führt das BMF aus, in welchen Fällen ein Aufsichtsratsmitglied hinsichtlich seiner Aufsichtsratstätigkeit nicht die Unternehmereigenschaft erfüllt. In diesen Fällen besteht sowohl für Aufsichtsratsmitglieder als auch für Mitglieder anderer Kontrollgremien spätestens ab 2022 Handlungsbedarf.
Lesen Sie mehr dazu in unserem Umsatzsteuer Impuls, in dem ausführlich auf die praktischen Folgen dieser geänderten Rechtsauffassung der Finanzverwaltung und auf etwaige Handlungsoptionen eingegangen wird.